Certifications 2
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 -
Deutschland
Rostumwandler
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
Europa
:
Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.
Internationale Vorschriften
AOX
:
Das Produkt enthält keine organisch gebundenen Halogene, die zum AOX-Wert im
Abwasser beitragen.
15.2
Stoffsicherheitsbeurteilung
Dieses Produkt enthält Substanzen, für die noch Stoffbewertungen erforderlich sind.
:
Chemiewaffenübereinkommen, Chemikalien der Liste I, II & III
Montreal Protokoll
Nicht gelistet.
Stockholm-Konvention über persistente organische Schadstoffe
Nicht gelistet.
Rotterdamer Übereinkommen über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung (PIC)
Nicht gelistet.
UNECE-Aarhus-Protokoll über persistente organische Verbindungen (POP) und Schwermetalle
Nicht gelistet.
Bestandsliste
Australien
:
Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.
Kanada
:
Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.
China
:
Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.
Japan
:
Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.
Süd-Korea
:
Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.
Neuseeland
:
Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.
Philippinen
:
Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.
Taiwan
:
Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.
USA
:
Sämtliche Bestandteile sind aktiv oder ausgenommen.
Türkei
:
Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.
Vietnam
:
Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.
Nicht gelistet.
Kennzeichnet gegenüber der letzten Version veränderte Informationen.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Volltext der abgekürzten H-Sätze
Abkürzungen und Akronyme
:
ATE = Schätzwert akute Toxizität
CLP =Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung
[Verordnung (EG) Nr. 1272/2008]
DMEL = Abgeleiteter Minimaler-Effekt-Grenzwert
DNEL = Abgeleiteter Nicht-Effekt-Grenzwert
EUH-Satz = CLP-spezifischer Gefahrenhinweis
N/A = Nicht verfügbar
PBT = Persistent, bioakkumulierbar und toxisch
PNEC = Abgeschätzte Nicht-Effekt-Konzentration
RRN = REACH Registriernummer
SGG = Trenngruppe
vPvB = Sehr persistent und sehr bioakkumulierbar
Verfahren zur Ableitung der Einstufung gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP/GHS)
Einstufung
Begründung
Eye Dam. 1, H318
Rechenmethode
H315
Verursacht Hautreizungen.
H318
Verursacht schwere Augenschäden.
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
:
02.06.2020
Datum der letzten Ausgabe
:
03.04.2020
Version
:
2
13/14