Safety data sheet
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr.
1907/2006 (REACH)
Druckdatum 06.01.2016
überarbeitet 10.12.2015 (D) Version 8.3
Black-Seal Presspack
WEICON GmbH & Co. KG Königsberger Straße 255 D-48157 Münster / Federal Republic of Germany Seite 3/9
4.2. Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Es liegen keine Informationen vor.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Es liegen keine Informationen vor.
! ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
!
Geeignete Löschmittel
alkoholbeständiger Schaum
Trockenlöschmittel
Kohlendioxid
Wassersprühstrahl
!
Ungeeignete Löschmittel
Wasservollstrahl
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Berstgefahr.
Im Brandfall Bildung von gefährlichen Gasen möglich.
Kohlenmonoxid (CO)
Kohlendioxid (CO2)
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
!
Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung
Lösch-, Rettungs- und Aufräumungsarbeiten unter Einwirkung von Brand- oder Schwelgasen dürfen nur mit schwerem
Atemschutz durchgeführt werden.
Explosions- und Brandgase nicht einatmen.
Sonstige Hinweise
Gefährdete Behälter mit Wassersprühstrahl kühlen.
Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den örtlichen behördlichen Vorschriften
entsorgt werden.
! ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
!
Nicht für Notfälle geschultes Personal
Für ausreichende Lüftung sorgen.
Persönliche Schutzkleidung verwenden.
Zündquellen fernhalten.
Bildet mit Wasser rutschige Beläge.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Mit flüssigkeitsbindendem Material (z.B. Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen.
Das aufgenommene Material vorschriftsmässig entsorgen.
Zusätzliche Hinweise
Undichte Dosen aussortieren und vorschriftsmäßig entsorgen.
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
Sichere Handhabung: siehe Abschnitt 7
Entsorgung: siehe Abschnitt 13
Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8
