Certifications 2

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr.
1907/2006 (REACH)
Druckdatum 02.08.2019
überarbeitet 12.07.2018 (D) Version 8.8
Contact VA 8406
WEICON GmbH & Co. KG - Königsberger Straße 255 - D-48157 Münster / Germany Seite 4/10
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Im Brandfall Bildung von gefährlichen Gasen möglich.
Stickoxide (NOx)
Kohlenmonoxid (CO)
Kohlendioxid (CO2)
Cyanwasserstoff (HCN)
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung
Lösch-, Rettungs- und Aufräumungsarbeiten unter Einwirkung von Brand- oder Schwelgasen dürfen nur mit schwerem
Atemschutz durchgeführt werden.
Explosions- und Brandgase nicht einatmen.
Sonstige Hinweise
Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den örtlichen behördlichen Vorschriften
entsorgt werden.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Nicht für Notfälle geschultes Personal
Für ausreichende Lüftung sorgen.
Persönliche Schutzkleidung verwenden.
Bei Einwirkung von Dämpfen/Staub/Aerosol Atemschutz verwenden.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Mit flüssigkeitsbindendem Material (z.B. Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen.
Vorschriftsmässig beseitigen.
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
Sichere Handhabung: siehe Abschnitt 7
Entsorgung: siehe Abschnitt 13
Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Hinweise zum sicheren Umgang
Für gute Raumbelüftung sorgen, gegebenenfalls Absaugung am Arbeitsplatz.
Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben!
Allgemeine Schutzmaßnahmen
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Gase/Dämpfe/Aerosole nicht einatmen.
Hygienemaßnahmen
Bei der Arbeit nicht rauchen, essen oder trinken.
Beschmutzte Kleidung sofort waschen.
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
Beachtung der allgemeinen Regeln des vorbeugenden betrieblichen Brandschutzes.