Datasheet
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 -
Deutschland
Handschutzschaum
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen
Empfohlene
Überwachungsverfahren
Falls dieses Produkt Inhaltsstoffe mit Expositionsgrenzen enthält, kann eine
persönliche, atmosphärische (bezogen auf den Arbeitsplatz) oder biologische
Überwachung erforderlich sein, um die Wirksamkeit der Belüftung oder anderer
Kontrollmaßnahmen und/oder die Notwendigkeit der Verwendung von
Atemschutzgeräten zu ermitteln. Es sollte ein Hinweis auf Überprüfungsnormen
erfolgen, wie beispeilsweise der Folgende: Europäische Norm DIN EN 689
(Arbeitsplatzatmosphären - Anleitung zur Ermittlung der inhalativen Exposition
gegenüber chemischen Stoffen zum Vergleich mit Grenzwerten und Messstrategie)
Europäische Norm DIN EN 14042 (Arbeitsplatzatmosphären - Leitfaden für die
Anwendung und den Einsatz von Verfahren und Geräten zur Ermittlung chemischer
und biologischer Arbeitsstoffe) Europäische Norm DIN EN 482
(Arbeitsplatzatmosphären - Allgemeine Anforderungen an die Leistungsfähigkeit von
Verfahren zur Messung chemischer Arbeitsstoffe) Hinweis auf nationale
Anleitungsdokumente für Methoden zur Bestimmung gefährlicher Stoffe wird
ebenfalls gefordert.
Handschutz
Beim Umgang mit chemischen Produkten müssen immer chemikalienbeständige,
undurchlässige und einer anerkannten Norm entsprechende Handschuhe getragen
werden, wenn eine Risikobeurteilung dies erfordert. Unter Berücksichtigung der
durch den Handschuhhersteller angegebenen Parameter ist während des
Gebrauchs zu überprüfen, dass die Handschuhe ihre Schutzeigenschaften noch
gewährleisten. Es muss darauf hingewiesen werden, dass die Durchbruchzeit für
Handschuhmaterial für verschiedene Handschuhhersteller unterschiedlich sein
kann. Empfohlen : 1-4 Stunden (Durchdringungszeit): Nitrilkautschuk 4-8
Stunden (Durchdringungszeit): Viton®/Butylkautschuk
Wenn die Risikobeurteilung dies erfordert, sollten Schutzbrillen getragen werden,
die einer anerkannten Norm entsprechen, um die Exposition gegenüber
Flüssigkeitsspritzern, Nebeln, Gasen oder Stäuben zu vermeiden. Wenn ein
Kontakt möglich ist, dann muss folgende Schutzausrüstung getragen werden, es
sei denn, die Beurteilung erfordert einen höheren Schutzgrad: Schutzbrille mit
Seitenblenden.
Augen-/Gesichtsschutz
:
:
:
Hautschutz
Geeignete technische
Steuerungseinrichtungen
:
Nur bei ausreichender Belüftung verwenden. Wenn bei der Arbeit Staub, Rauch,
Gas, Dämpfe oder Nebel entstehen, verwenden Sie Prozesskammern, örtliche
Abluftanlagen oder andere technische Einrichtungen, um die Exposition der
Arbeiter unterhalb der empfohlenen oder gesetzlich vorgeschriebenen Grenzen zu
halten. Die technischen Einrichtungen müssen außerdem die Gas-, Dampf- oder
Staubkonzentrationen unterhalb jeglicher unteren Explosionsgrenzwerte halten.
Explosionsgeschützte Lüftungsanlage verwenden.
Waschen Sie nach dem Umgang mit chemischen Produkten und am Ende des
Arbeitstages ebenso wie vor dem Essen, Rauchen und einem Toilettenbesuch
gründlich Hände, Unterarme und Gesicht. Geeignete Methoden zur Beseitigung
kontaminierter Kleidung wählen. Kontaminierte Kleidung vor der erneuten
Verwendung waschen. Stellen Sie sicher, dass in der Nähe des Arbeitsbereichs
Augenspülstationen und Sicherheitsduschen vorhanden sind.
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Hygienische Maßnahmen
:
Es liegen keine DNELs/DMELs-Werte vor.
PNECs
Es liegen keine PNECs-Werte vor.
DNELs/DMELs
Individuelle Schutzmaßnahmen
8-Stunden-Mittelwert: 1000 ppm 8 Stunden.
Spitzenbegrenzung: 4000 ppm, 4 mal pro Schicht, 15 Minuten.
8-Stunden-Mittelwert: 1800 mg/m³ 8 Stunden.
Spitzenbegrenzung: 7200 mg/m³, 4 mal pro Schicht, 15 Minuten.
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
:
02.06.2020
Datum der letzten Ausgabe
:
03.04.2020
Version
:
2
6/14
