Safety data sheet
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr.
1907/2006 (REACH)
Druckdatum 24.04.2015
überarbeitet 24.04.2015 (D) Version 2.1
Power Grip (D)
WEICON GmbH & Co. KG Königsberger Straße 255 D-48157 Münster / Federal Republic of Germany Seite 5/10
Behälter steht unter Druck.
Nach Gebrauch nicht gewaltsam öffnen oder verbrennen
Dämpfe können mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bilden.
Vermeiden von Hitzeeinwirkung.
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Anforderung an Lagerräume und Behälter
Die behördlichen Vorschriften für das Lagern von Druckgaspackungen sind zu beachten.
Zusammenlagerungshinweise
Nicht zusammen mit Futtermitteln lagern.
Nicht zusammen mit Lebensmitteln lagern.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen
Vor Hitze und direkter Sonneneinstrahlung schützen.
Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren.
Die Lagertemperatur darf 50 °C nicht übersteigen.
Behälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.
Empfohlene Lagertemperatur: Raumtemperatur.
Lagerklasse
2B
Brandklasse
C
7.3. Spezifische Endanwendungen
Empfehlung(en) bei bestimmter Verwendung
Siehe Abschnitt 1.2
! ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten
CAS-Nr. Bezeichnung Art [mg/m3] [ppm] Spitzenb. Bemerkung
115-10-6 Dimethylether 8 Stunden 1900 1000 8(II) DFG, EU
67-63-0 Propan-2-ol 8 Stunden 500 200 2(II) DFG, Y
128-37-0 2,6-Di-tert-butyl-p-kresol 8 Stunden 10 E 4(II) DFG, Y, 11
Arbeitsplatz-Richtgrenzwerte (91/322/EWG, 2000/39/EG, 2006/15/EG oder 2009/161/EU)
CAS-Nr. Bezeichnung Art [mg/m3] [ppm] Bemerkung
115-10-6 Dimethylether 8 Stunden 1920 1000
Biologische Grenzwerte (TRGS 903)
CAS-Nr. Bezeichnung Parameter BGW Unter-
suchungs-
material
Proben-nahme-
zeitpunkt
67-63-0 Propan-2-ol Aceton 25 mg/l B b
67-63-0 Propan-2-ol Aceton 25 mg/l U b
Zusätzliche Hinweise
Die nationalen und lokalen gesetzlichen Vorschriften sind zu beachten.
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Atemschutz
Atemschutz bei ungenügender Absaugung oder längerer Einwirkung.
Kurzzeitig Filtergerät, Filter AX, sonst umluftunabhängiges Atemschutzgerät.
