Certifications 2
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 -
Deutschland
Lecksuch-Spray frostsicher
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
Europäischer Abfallkatalog (EAK)
Nach gegenwärtigem Kenntnisstand des Lieferanten ist dieses Produkt nicht als
gefährlicher Abfall im Sinne der EU-Richtlinie 2008/98/EG zu betrachten.
Gefährliche Abfälle
:
:
Entsorgungsmethoden
Verpackung
Abfallschlüssel
Abfallbezeichnung
Entsorgungsmethoden
:
Verpackungsart
Europäischer Abfallkatalog (EAK)
Besondere
Vorsichtsmaßnahmen
:
Die Abfallerzeugung sollte nach Möglichkeit vermieden oder minimiert werden.
Verpackungsabfall sollte wiederverwertet werden. Verbrennung oder Deponierung
sollte nur in Betracht gezogen werden, wenn Wiederverwertung nicht durchführbar
ist.
Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. Leere Behälter
und Auskleidungen können Produktrückstände enthalten. Behälter nicht aufstechen
oder verbrennen.
Die Abfallerzeugung sollte nach Möglichkeit vermieden oder minimiert werden. Die
Entsorgung dieses Produkts sowie seiner Lösungen und Nebenprodukte muss
jederzeit unter Einhaltung der Umweltschutzanforderungen und
Abfallbeseitigungsgesetze sowie den Anforderungen der örtlichen Behörden
erfolgen. Überschüsse und nicht zum Recyceln geeignete Produkte über ein
anerkanntes Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen. Abfall nicht unbehandelt in
die Kanalisation einleiten ausser wenn alle anwendbaren Vorschriften der Behörden
eingehalten werden.
15 01 04
Verpackungen aus Metall
16 05 05
Gase in Druckbehältern mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 05 04 fallen
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
DRUCKGASPACKUNGEN
2
-
AEROSOLS
2.2
-
UN1950
UN1950
Begrenzte Menge
1 L
Sondervorschriften
190, 327, 625, 344
Tunnelcode
(E)
Notfallpläne
F-D, S-U
Sondervorschriften
63, 190, 277, 327, 344, 381, 959
ADR/RID
IMDG
IATA
14.1 UN-Nummer
14.2
Ordnungsgemäße
UN-
Versandbezeichnung
14.3
Transportgefahrenklassen
14.4
Verpackungsgruppe
Zusätzliche Informationen
14.5
Umweltgefahren
Nein.
Nein.
Nein.
UN1950
Druckgaspackungen, nicht
entzündbar
2.2
-
Mengenbegrenzung
Passagier- und Frachtflugzeug: 75 kg. Verpackungsanleitung:
203. Nur Frachtflugzeug: 150 kg. Verpackungsanleitung: 203. Begrenzte Mengen -
Passagierflugzeug: 30 kg. Verpackungsanleitung: Y203.
Sondervorschriften
A98, A145, A167, A802
ADR/RID
IMDG
IATA
:
:
:
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
:
02.06.2020
Datum der letzten Ausgabe
:
03.04.2020
Version
:
1
11/14
