Safety data sheet

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr.
1907/2006 (REACH)
Druckdatum 11.01.2016
überarbeitet 18.06.2015 (D) Version 1.3
Citrus-Reiniger Spray
WEICON GmbH & Co. KG Königsberger Straße 255 D-48157 Münster / Federal Republic of Germany Seite 5/10
! ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
!
Hinweise zum sicheren Umgang
Für gute Raumbelüftung sorgen, gegebenenfalls Absaugung am Arbeitsplatz.
Allgemeine Schutzmaßnahmen
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Gase/Dämpfe/Aerosole nicht einatmen.
Hygienemaßnahmen
Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen.
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen.
Nicht gegen Flammen oder glühende Körper sprühen.
Behälter steht unter Druck.
Nach Gebrauch nicht gewaltsam öffnen oder verbrennen
Dämpfe können mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bilden.
Massnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen.
Vermeiden von Hitzeeinwirkung.
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Anforderung an Lagerräume und Behälter
Die behördlichen Vorschriften für das Lagern von Druckgaspackungen sind zu beachten.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen
Vor Hitze und direkter Sonneneinstrahlung schützen.
Die Lagertemperatur darf 50 °C nicht übersteigen.
Behälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.
Lagerklasse
2B
7.3. Spezifische Endanwendungen
Empfehlung(en) bei bestimmter Verwendung
Siehe Abschnitt 1.2
! ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten
CAS-Nr. Bezeichnung Art [mg/m3] [ppm] Spitzenb. Bemerkung
124-38-9 Kohlenstoffdioxid 8 Stunden 9100 5000 2(II) DFG, EU
67-63-0 Propan-2-ol 8 Stunden 500 200 2(II) DFG, Y
5989-27-5 (R)-p-Mentha-1,8-dien (D-Limonen) 8 Stunden 28 5 4(II) DFG, H, Sh, Y
Arbeitsplatz-Richtgrenzwerte (91/322/EWG, 2000/39/EG, 2006/15/EG oder 2009/161/EU)
CAS-Nr. Bezeichnung Art [mg/m3] [ppm] Bemerkung
124-38-9 Kohlendioxid 8 Stunden 9000 5000
Zusätzliche Hinweise
Die nationalen und lokalen gesetzlichen Vorschriften sind zu beachten.
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Atemschutz
Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen.
Kurzzeitig Filtergerät, Filter A/P2