Certifications 2

Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 -
Deutschland
Schaumreiniger
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen
Empfohlene
Überwachungsverfahren
Falls dieses Produkt Inhaltsstoffe mit Expositionsgrenzen enthält, kann eine
persönliche, atmosphärische (bezogen auf den Arbeitsplatz) oder biologische
Überwachung erforderlich sein, um die Wirksamkeit der Belüftung oder anderer
Kontrollmaßnahmen und/oder die Notwendigkeit der Verwendung von
Atemschutzgeräten zu ermitteln. Es sollte ein Hinweis auf Überprüfungsnormen
erfolgen, wie beispeilsweise der Folgende: Europäische Norm DIN EN 689
(Arbeitsplatzatmosphären - Anleitung zur Ermittlung der inhalativen Exposition
gegenüber chemischen Stoffen zum Vergleich mit Grenzwerten und Messstrategie)
Europäische Norm DIN EN 14042 (Arbeitsplatzatmosphären - Leitfaden für die
Anwendung und den Einsatz von Verfahren und Geräten zur Ermittlung chemischer
und biologischer Arbeitsstoffe) Europäische Norm DIN EN 482
(Arbeitsplatzatmosphären - Allgemeine Anforderungen an die Leistungsfähigkeit von
Verfahren zur Messung chemischer Arbeitsstoffe) Hinweis auf nationale
Anleitungsdokumente für Methoden zur Bestimmung gefährlicher Stoffe wird
ebenfalls gefordert.
Wenn die Risikobeurteilung dies erfordert, sollten Schutzbrillen getragen werden,
die einer anerkannten Norm entsprechen, um die Exposition gegenüber
Flüssigkeitsspritzern, Nebeln, Gasen oder Stäuben zu vermeiden. Wenn ein
Kontakt möglich ist, dann muss folgende Schutzausrüstung getragen werden, es
sei denn, die Beurteilung erfordert einen höheren Schutzgrad:
Chemikalienresistente Schutzbrille.
Augen-/Gesichtsschutz
:
:
Hautschutz
Geeignete technische
Steuerungseinrichtungen
:
Nur bei ausreichender Belüftung verwenden. Wenn bei der Arbeit Staub, Rauch,
Gas, Dämpfe oder Nebel entstehen, verwenden Sie Prozesskammern, örtliche
Abluftanlagen oder andere technische Einrichtungen, um die Exposition der
Arbeiter unterhalb der empfohlenen oder gesetzlich vorgeschriebenen Grenzen zu
halten. Die technischen Einrichtungen müssen außerdem die Gas-, Dampf- oder
Staubkonzentrationen unterhalb jeglicher unteren Explosionsgrenzwerte halten.
Explosionsgeschützte Lüftungsanlage verwenden.
Waschen Sie nach dem Umgang mit chemischen Produkten und am Ende des
Arbeitstages ebenso wie vor dem Essen, Rauchen und einem Toilettenbesuch
gründlich Hände, Unterarme und Gesicht. Geeignete Methoden zur Beseitigung
kontaminierter Kleidung wählen. Kontaminierte Kleidung vor der erneuten
Verwendung waschen. Stellen Sie sicher, dass in der Nähe des Arbeitsbereichs
Augenspülstationen und Sicherheitsduschen vorhanden sind.
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Hygienische Maßnahmen
:
2-Propanol
DNEL
Langfristig Oral
26 mg/kg
bw/Tag
Allgemeinbevölkerung
Systemisch
DNEL
Langfristig Inhalativ
89 mg/m³
Allgemeinbevölkerung
Systemisch
DNEL
Langfristig Dermal
319 mg/kg
bw/Tag
Allgemeinbevölkerung
Systemisch
DNEL
Langfristig Inhalativ
500 mg/m³
Arbeiter
Systemisch
DNEL
Langfristig Dermal
888 mg/kg
bw/Tag
Arbeiter
Systemisch
Name des Produkts / Inhaltsstoffs
Exposition
Wert
Population
Wirkungen
Es liegen keine PNECs-Werte vor.
Typ
Spitzenbegrenzung: 9600 mg/m³, 4 mal pro Schicht, 15 Minuten.
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
:
02.06.2020
Datum der letzten Ausgabe
:
03.04.2020
Version
:
3
7/16