Certifications 2

Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 -
Deutschland
Schaumreiniger
6.2
Umweltschutzmaßnahmen
Vermeiden Sie die Verbreitung und das Abfließen von freigesetztem Material sowie
den Kontakt mit dem Erdreich, Gewässern, Abflüssen und Abwasserleitungen. Die
zuständigen Stellen benachrichtigen, wenn durch das Produkt Umweltbelastung
verursacht wurde (Abwassersysteme, Oberflächengewässer, Boden oder Luft).
Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Behälter aus dem
Austrittsbereich entfernen. Funkensichere Werkzeuge und explosionssichere
Geräte verwenden. Mit Wasser verdünnen und aufwischen, falls wasserlöslich.
Alternativ, oder falls wasserunlöslich, mit einem inerten trockenen Material
absorbieren und in einen geeigneten Abfallbehälter geben. Über ein anerkanntes
Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen.
6.3 Methoden und Material
für Rückhaltung und
Reinigung
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Nicht für Notfälle
geschultes Personal
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Einsatzkräfte
:
6.4 Verweis auf andere
Abschnitte
Siehe Abschnitt 1 für Kontaktinformationen im Notfall.
Siehe Abschnitt 8 für Informationen bezüglich geeigneter persönlicher
Schutzausrüstung.
Siehe Abschnitt 13 für weitere Angaben zur Abfallbehandlung.
Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem Risiko
einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden. Umgebung evakuieren. Nicht
benötigtem und ungeschütztem Personal den Zugang verwehren. Bei beschädigten
Aerosolgefäßen Achtung vor schnell austretendem, unter Druck stehendem Inhalt
und Treibmittel. Beim Bruch einer großen Anzahl von Behältern als
Massengutunfall gemäß der Anleitungen im Abschnitt über Säuberungsmaßnahmen
behandeln. Verschüttete Substanz nicht berühren oder betreten. Alle Zündquellen
ausschalten. Keine Funken, kein Rauchen und keine Flammen im Gefahrenbereich.
Einatmen von Dampf oder Nebel vermeiden. Für ausreichende Lüftung sorgen.
Bei unzureichender Lüftung Atemschutzgerät tragen. Geeignete persönliche
Schutzausrüstung anlegen.
Falls für den Umgang mit der Verschüttung Spezialkleidung benötigt wird, ist
Abschnitt 8 zu geeigneten und ungeeigneten Materialien zu beachten. Siehe auch
Informationen in "Nicht für Notfälle geschultes Personal".
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:
:
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen.
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Schutzmaßnahmen
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Ratschlag zur allgemeinen
Arbeitshygiene
:
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Geeignete Schutzausrüstung anlegen (siehe Abschnitt 8). Behälter steht unter
Druck. Vor Sonnenbestrahlung und Temperaturen über 50°C schützen. Auch nach
Gebrauch nicht gewaltsam öffnen oder verbrennen. Nicht verschlucken. Kontakt
mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden. Einatmen des Gases vermeiden.
Einatmen von Dampf oder Nebel vermeiden. Nur bei ausreichender Belüftung
verwenden. Bei unzureichender Lüftung Atemschutzgerät tragen. Entfernt von
Hitze, Funken, offenem Feuer oder anderen Zündquellen lagern und anwenden.
Explosionsgeschützte elektrische Geräte (Lüftung, Beleuchtung und
Materialbewegung) verwenden. Nur funkenfreies Werkzeug verwenden. Leere
Behälter enthalten Produktrückstände und können gefährlich sein.
Das Essen, Trinken und Rauchen ist in Bereichen, in denen diese Substanz
verwendet, gelagert oder verarbeitet wird, zu verbieten. Die mit der Substanz
umgehenden Personen müssen sich vor dem Essen, Trinken oder Rauchen die
Hände und das Gesicht waschen. Kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstung
vor dem Betreten des Essbereichs entfernen. Siehe Abschnitt 8 für weitere
Angaben zu Hygienemaßnahmen.
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
:
02.06.2020
Datum der letzten Ausgabe
:
03.04.2020
Version
:
3
5/16