Certifications 2

Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 -
Deutschland
Schaumreiniger
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
Hinweise für den Arzt
Symptomatisch behandeln. Bei Verschlucken oder Inhalieren größerer Mengen
sofort den Spezialisten der Giftinformationszentrale kontaktieren.
:
Besondere Behandlungen
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Hautkontakt
Verschlucken
Inhalativ
Zu den Symptomen können gehören:
Reizungen der Atemwege
Husten
Keine spezifischen Daten.
Keine spezifischen Daten.
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Augenkontakt
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Zu den Symptomen können gehören:
Schmerzen oder Reizung
Tränenfluss
Rötung
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine besondere Behandlung.
:
Im Brandfall den Ort des Geschehens umgehend abriegeln und alle Personen aus
dem Gefahrenbereich evakuieren. Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden,
die mit persönlichem Risiko einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden.
Behälter aus dem Brandbereich entfernen, falls dies gefahrlos möglich ist. Dem
Feuer ausgesetzte Behälter mit Sprühwasser kühlen.
Gefährliche
Verbrennungsprodukte
Gefahren, die von dem
Stoff oder der Mischung
ausgehen
Zu den Zerfallsprodukten können die folgenden Materialien gehören:
Kohlendioxid
Kohlenmonoxid
Extrem entzündbares Aerosol. Bei Eintritt in die Kanalisation besteht Brand- und
Explosionsgefahr. Bei Erwärmung oder Feuer tritt ein Druckanstieg auf, und der
Behälter kann platzen, wodurch eine Explosionsgefahr entsteht. Gas kann sich in
tiefgelegenen oder geschlossenen Bereichen ansammeln oder sich sehr weit bis zu
einer Zündquelle ausbreiten und zu einem Flammenrückschlag mit Brand oder
Explosion führen. Bei Brand können platzende Aerosolgefäße mit großer
Geschwindigkeit umherfliegen.
Feuerwehrleute sollten angemessene Schutzkleidung und umluftunabhängige
Atemgeräte mit vollem Gesichtsschutz tragen, die im Überdruckmodus betrieben
werden. Kleidung für Feuerwehrleute (einschließlich Helm, Schutzstiefel und
Schutzhandschuhe), die die Europäische Norm EN 469 einhält, gibt einen
Grundschutz bei Unfällen mit Chemikalien.
Besondere
Schutzausrüstung bei der
Brandbekämpfung
Ein Löschmittel verwenden, welches auch für angrenzende Feuer geeignet ist.
5.1 Löschmittel
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Keine bekannt.
Geeignete Löschmittel
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Ungeeignete Löschmittel
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ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Spezielle
Schutzmassnahmen für
Feuerwehrleute
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Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
:
02.06.2020
Datum der letzten Ausgabe
:
03.04.2020
Version
:
3
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