Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Deutschland SICHERHEITSDATENBLATT Schaumreiniger ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator Produktname : Schaumreiniger Produktcode Farbe : 112090 : Weiß. 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Identifizierte Verwendungen Aerosolprodukt 1.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Deutschland Schaumreiniger ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren Gefahrenhinweise Sicherheitshinweise Prävention Reaktion Lagerung Entsorgung : H222, H229 - Extrem entzündbares Aerosol. Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten. H319 - Verursacht schwere Augenreizung. : P280 - Augenschutz oder Gesichtsschutz tragen.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Deutschland Schaumreiniger ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen Verzeichnis: 601-004-00-0 Ammoniak REACH #: 02-2119752451-43 EG: 215-647-6 CAS: 1336-21-6 Verzeichnis: 007-001-01-2 <1 Skin Corr. 1B, H314 Eye Dam. 1, H318 STOT SE 3, H335 Aquatic Acute 1, H400 (M=1) Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen HSätze.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Deutschland Schaumreiniger ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Zeichen/Symptome von Überexposition Augenkontakt Hautkontakt : Zu den Symptomen können gehören: Schmerzen oder Reizung Tränenfluss Rötung : Zu den Symptomen können gehören: Reizungen der Atemwege Husten : Keine spezifischen Daten. Verschlucken : Keine spezifischen Daten.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Deutschland Schaumreiniger ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Nicht für Notfälle : Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem Risiko einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden. Umgebung evakuieren.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Deutschland Schaumreiniger ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung Aufbewahren gemäß den örtlichen Bestimmungen. Vor direktem Sonnenlicht schützen. Nur in trockenen, kühlen und gut belüfteten Bereichen aufbewahren.Nicht zusammen mit unverträglichen Stoffen (vergleiche Sektion 10) und nicht mit Nahrungsmitteln und Getränken lagern. Sämtliche Zündquellen entfernen.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Deutschland Schaumreiniger ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen Spitzenbegrenzung: 9600 mg/m³, 4 mal pro Schicht, 15 Minuten.
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Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Deutschland Schaumreiniger ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften Verteilungskoeffizient: nOctanol/Wasser : Nicht verfügbar. Selbstentzündungstemperatur : Nicht verfügbar. Zersetzungstemperatur : Nicht verfügbar. Viskosität : Nicht verfügbar. Bemerkungen : Nicht verfügbar. Explosive Eigenschaften : Nicht verfügbar. Oxidierende Eigenschaften : Nicht verfügbar. 9.
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Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Deutschland Schaumreiniger ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben Symptome im Zusammenhang mit den physikalischen, chemischen und toxikologischen Eigenschaften Augenkontakt Hautkontakt : Zu den Symptomen können gehören: Schmerzen oder Reizung Tränenfluss Rötung : Zu den Symptomen können gehören: Reizungen der Atemwege Husten : Keine spezifischen Daten. Verschlucken : Keine spezifischen Daten.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Deutschland Schaumreiniger ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben 12.2 Persistenz und Abbaubarkeit Schlussfolgerung / Zusammenfassung : Nicht verfügbar. 12.3 Bioakkumulationspotenzial Name des Produkts / Inhaltsstoffs LogPow BCF Potential 2-Propanol 0.05 - niedrig 12.4 Mobilität im Boden Verteilungskoeffizient Boden/Wasser (KOC) : Nicht verfügbar. Mobilität : Nicht verfügbar. 12.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Deutschland Schaumreiniger ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport ADR/RID IMDG IATA 14.1 UN-Nummer UN1950 UN1950 UN1950 14.2 Ordnungsgemäße UN- DRUCKGASPACKUNGEN AEROSOLS Druckgaspackungen, entzündbar 2 2.1 2.1 - - - Nein. Nein. Nein. Versandbezeichnung 14.3 Transportgefahrenklassen 14.4 Verpackungsgruppe 14.5 Umweltgefahren Zusätzliche Informationen ADR/RID IMDG IATA 14.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Deutschland Schaumreiniger ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften Beschränkungen zu Herstellung, Inverkehrbringen und Verwendung Produktname CAS # % Beschränkung Isobutan 75-28-5 2.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Deutschland Schaumreiniger ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften Kategorie Bezugsnummer P3a 1.2.3.1 Wassergefährdungsklasse : 1 Technische Anleitung : TA-Luft Nummer 5.2.5: 21-50% Luft Internationale Vorschriften Chemiewaffenübereinkommen, Chemikalien der Liste I, II & III Nicht gelistet. Montreal Protokoll Nicht gelistet. Stockholm-Konvention über persistente organische Schadstoffe Nicht gelistet.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Deutschland Schaumreiniger ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Einstufung Begründung Aerosol 1, H222, H229 Eye Irrit. 2, H319 Auf Basis von Testdaten Rechenmethode Volltext der abgekürzten H-Sätze H220 H222, H229 Extrem entzündbares Gas. Extrem entzündbares Aerosol. Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten. Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.