Security Datasheet
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 -
Deutschland
Rostlöser- und Kontaktspray
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
Die Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz sind, wenn verfügbar, in Abschnitt 8 wiedergegeben.
Es sind keine zusätzlichen Inhaltsstoffe vorhanden, die nach dem aktuellen Wissenstand des Lieferanten in den
zutreffenden Konzentrationen als gesundheits- oder umweltschädlich eingestuft sind, PBT- oder vPvB-Stoffe bzw.
gleichermaßen bedenkliche Stoffe sind oder welche einen Arbeitsplatzgrenzwert haben und daher in diesem Abschnitt
angegeben werden müssten.
[1] Stoff eingestuft als gesundheitsgefährdend oder umweltgefährlich
[2] Stoff mit einem Arbeitsplatzgrenzwert
[3] Stoff erfüllt die Kriterien für PBT gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII
[4] Stoff erfüllt die Kriterien für vPvB gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII
[5] Ähnlich besorgniserregender Stoff
[6] Zusätzliche Offenlegung gemäß Unternehmensrichtlinie
Typ
9-octadecenyl)glycin
01-2119488991-20
EG: 203-749-3
CAS: 110-25-8
Skin Irrit. 2, H315
Eye Dam. 1, H318
Aquatic Acute 1, H400
(M=1)
Siehe Abschnitt 16
für den vollständigen
Wortlaut der oben
angegebenen H-
Sätze.
Den Mund mit Wasser ausspülen. Gebissprothese falls vorhanden entfernen.
Wurde der Stoff verschluckt und ist die betroffene Person bei Bewusstsein, kleine
Mengen Wasser zu trinken geben. Bei Übelkeit nicht weiter trinken lassen, da
Erbrechen gefährlich sein kann. Kein Erbrechen herbeiführen außer bei
ausdrücklicher Anweisung durch medizinisches Personal. Sollte Erbrechen
eintreten, den Kopf tief halten, damit das Erbrochene nicht in die Lungen eindringt.
Ärztliche Hilfe hinzuziehen, wenn die gesundheitlichen Beeinträchtigungen anhalten
oder schwerwiegend sind. Niemals einer bewusstlosen Person etwas durch den
Mund verabreichen. Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und sofort
ärztliche Hilfe hinzuziehen. Atemwege offen halten. Eng anliegende
Kleidungsstücke (z. B. Kragen, Krawatte, Gürtel oder Bund) lockern.
Hautkontakt
Augen sofort mit reichlich Wasser spülen und gelegentlich die oberen und unteren
Augenlider anheben. Auf Kontaktlinsen prüfen und falls vorhanden entfernen.
Mindestens 10 Minuten lang ständig spülen. Bei Reizung einen Arzt hinzuziehen.
Kontaminierte Haut mit reichlich Wasser abspülen. Verschmutzte Kleidung und
Schuhe ausziehen. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen.
Kleidung vor erneutem Tragen waschen. Schuhe vor der Wiederverwendung
gründlich reinigen.
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen,
die das Atmen erleichtert. Bei nicht vorhandener oder unregelmäßiger Atmung oder
beim Auftreten eines Atemstillstands ist durch ausgebildetes Personal eine
künstliche Beatmung oder Sauerstoffgabe einzuleiten. Für die Erste Hilfe leistende
Person kann es gefährlich sein, eine Mund-zu-Mund-Beatmung durchzuführen.
Ärztliche Hilfe hinzuziehen, wenn die gesundheitlichen Beeinträchtigungen anhalten
oder schwerwiegend sind. Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und
sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen. Atemwege offen halten. Eng anliegende
Kleidungsstücke (z. B. Kragen, Krawatte, Gürtel oder Bund) lockern.
Verschlucken
Inhalativ
Augenkontakt
:
:
:
:
Schutz der Ersthelfer
:
Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem Risiko
einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden. Für die Erste Hilfe leistende
Person kann es gefährlich sein, eine Mund-zu-Mund-Beatmung durchzuführen.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Zeichen/Symptome von Überexposition
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
:
10.08.2021
Datum der letzten Ausgabe
:
Keine frühere Validierung
Version
:
2
3/17