Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Deutschland SICHERHEITSDATENBLATT Rostlöser- und Kontaktspray ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator Produktname : Rostlöser- und Kontaktspray UFI : Q990-U09W-V00N-89WP Produktcode : 111500 Farbe : Farblos. 1.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Deutschland Rostlöser- und Kontaktspray ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren Gefahrenhinweise : H222, H229 - Extrem entzündbares Aerosol. Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten. H412 - Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Deutschland Rostlöser- und Kontaktspray ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 9-octadecenyl)glycin 01-2119488991-20 EG: 203-749-3 CAS: 110-25-8 Skin Irrit. 2, H315 Eye Dam. 1, H318 Aquatic Acute 1, H400 (M=1) Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen HSätze.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Deutschland Rostlöser- und Kontaktspray ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen Augenkontakt Hautkontakt : Zu den Symptomen können gehören: Reizung Rötung : Zu den Symptomen können gehören: Reizungen der Atemwege Husten : Keine spezifischen Daten. Verschlucken : Keine spezifischen Daten. Inhalativ 4.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Deutschland Rostlöser- und Kontaktspray ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung Nicht für Notfälle geschultes Personal Einsatzkräfte : Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem Risiko einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden. Umgebung evakuieren. Nicht benötigtem und ungeschütztem Personal den Zugang verwehren.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Deutschland Rostlöser- und Kontaktspray ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung Aufbewahren gemäß den örtlichen Bestimmungen. Vor direktem Sonnenlicht schützen. Nur in trockenen, kühlen und gut belüfteten Bereichen aufbewahren.Nicht zusammen mit unverträglichen Stoffen (vergleiche Sektion 10) und nicht mit Nahrungsmitteln und Getränken lagern. Sämtliche Zündquellen entfernen.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Deutschland Rostlöser- und Kontaktspray ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen (Arbeitsplatzatmosphären - Allgemeine Anforderungen an die Leistungsfähigkeit von Verfahren zur Messung chemischer Arbeitsstoffe) Hinweis auf nationale Anleitungsdokumente für Methoden zur Bestimmung gefährlicher Stoffe wird ebenfalls gefordert.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Deutschland Rostlöser- und Kontaktspray ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen Geeignete technische Steuerungseinrichtungen : Nur bei ausreichender Belüftung verwenden.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Deutschland Rostlöser- und Kontaktspray ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Aussehen Physikalischer Zustand : Aerosol. Farbe : Farblos. Geruch Geruchsschwelle : Charakteristisch. : Nicht verfügbar. Schmelzpunkt/Gefrierpunkt : Nicht verfügbar. Siedebeginn und Siedebereich : Nicht verfügbar.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Deutschland Rostlöser- und Kontaktspray ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität 10.4 Zu vermeidende Bedingungen : Alle möglichen Zündquellen (Funke, Flamme) vermeiden. 10.5 Unverträgliche Materialien : Keine spezifischen Daten. 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte : Unter normalen Lagerungs- und Gebrauchsbedingungen sollten keine gefährlichen Zerfallsprodukte gebildet werden.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Deutschland Rostlöser- und Kontaktspray ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben Augenkontakt : Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt. Inhalativ : Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt. Hautkontakt : Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt. Verschlucken : Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Deutschland Rostlöser- und Kontaktspray ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben 12.3 Bioakkumulationspotenzial Name des Produkts / Inhaltsstoffs LogPow BCF Potential (Z)-N-methyl-N-(1-oxo9-octadecenyl)glycin 3.5 bis 4.2 - niedrig 12.4 Mobilität im Boden Verteilungskoeffizient Boden/Wasser (KOC) : Nicht verfügbar. Mobilität : Nicht verfügbar. 12.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Deutschland Rostlöser- und Kontaktspray ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport ADR/RID IMDG IATA 14.1 UN-Nummer UN1950 UN1950 UN1950 14.2 Ordnungsgemäße UN- DRUCKGASPACKUNGEN AEROSOLS Druckgaspackungen, entzündbar 2 2.1 2.1 - - - Nein. Nein. Nein. Versandbezeichnung 14.3 Transportgefahrenklassen 14.4 Verpackungsgruppe 14.5 Umweltgefahren Nicht verfügbar. Nicht verfügbar.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Deutschland Rostlöser- und Kontaktspray ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften Anhang XVII Beschränkung der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Mischungen und Erzeugnisse : Nicht anwendbar.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Deutschland Rostlöser- und Kontaktspray ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Kennzeichnet gegenüber der letzten Version veränderte Informationen. Abkürzungen und Akronyme : ATE = Schätzwert akute Toxizität CLP =Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung [Verordnung (EG) Nr.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Deutschland Rostlöser- und Kontaktspray ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Nach unserem Wissensstand sind die hierin enthaltenen Informationen korrekt. Weder der obengenannte Hersteller noch seine Tochtergesellschaften übernehmen jedoch jegliche Haftung hinsichtlich der Korrektheit oder Vollständigkeit der angegebenen Informationen.