Certifications 2
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 -
Deutschland
Repair Stick Multi
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
Den Mund mit Wasser ausspülen. Gebißprothese falls vorhanden entfernen. Die
betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die
das Atmen erleichtert. Wurde der Stoff verschluckt und ist die betroffene Person
bei Bewusstsein, kleine Mengen Wasser zu trinken geben. Bei Übelkeit nicht weiter
trinken lassen, da Erbrechen gefährlich sein kann. Kein Erbrechen herbeiführen
außer bei ausdrücklicher Anweisung durch medizinisches Personal. Sollte
Erbrechen eintreten, den Kopf tief halten, damit das Erbrochene nicht in die Lungen
eindringt. Ärztliche Hilfe hinzuziehen, wenn die gesundheitlichen
Beeinträchtigungen anhalten oder schwerwiegend sind. Niemals einer bewußtlosen
Person etwas durch den Mund verabreichen. Bei Bewusstlosigkeit in stabile
Seitenlage bringen und sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen. Atemwege offen halten.
Eng anliegende Kleidungsstücke (z. B. Kragen, Krawatte, Gürtel oder Bund) lockern.
Hinweise für den Arzt
Bei Einatmen der Verbrennungsprodukte können Symptome verzögert eintreten.
Die betroffene Person muss möglicherweise 48 Stunden unter ärztlicher
Beobachtung bleiben.
Verschlucken
:
:
Besondere Behandlungen
Schutz der Ersthelfer
:
Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem Risiko
einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden. Für die Erste Hilfe leistende
Person kann es gefährlich sein, eine Mund-zu-Mund-Beatmung durchzuführen.
Waschen Sie verunreinigte Kleidung gründlich mit Wasser, bevor Sie sie ausziehen
oder tragen Sie Handschuhe dabei.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Zeichen/Symptome von Überexposition
Hautkontakt
Verschlucken
Inhalativ
Keine spezifischen Daten.
Keine spezifischen Daten.
Zu den Symptomen können gehören:
Reizung
Rötung
:
:
:
Augenkontakt
:
Zu den Symptomen können gehören:
Schmerzen oder Reizung
Tränenfluss
Rötung
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine besondere Behandlung.
:
Gefährliche
Verbrennungsprodukte
Gefahren, die von dem
Stoff oder der Mischung
ausgehen
Zu den Zerfallsprodukten können die folgenden Materialien gehören:
Kohlendioxid
Kohlenmonoxid
Stickoxide
Schwefeloxide
halogenierte Verbindungen
Dieses Material ist für Wasserorganismen schädlich und hat langfristige
Auswirkungen. Mit diesem Stoff kontaminiertes Löschwasser muß eingedämmt
werden und darf nicht in Gewässer, Kanalisation oder Abfluß gelangen.
Ein Löschmittel verwenden, welches auch für angrenzende Feuer geeignet ist.
5.1 Löschmittel
:
:
Keine bekannt.
Geeignete Löschmittel
:
Ungeeignete Löschmittel
:
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
:
02.06.2020
Datum der letzten Ausgabe
:
03.04.2020
Version
:
2
4/15
