Certifications 2
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 -
Deutschland
WEICON HP Härter
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche 
Schutzausrüstungen
Handschutz
Wählen Sie – basierend auf der Gefahr und dem Risiko einer Exposition – die 
Atemschutzmaske aus, die die entsprechenden Standards erfüllt und über die 
entsprechenden Zertifikationen verfügt. Atemschutzmasken müssen gemäß dem 
Atemschutzprogramm benutzt werden, um einen richtigen Sitz, eine adäquate 
Schulung und andere wichtige Verwendungsaspekte sicherstellen zu können.
Empfohlen : Filter gegen organische Dämpfe (Typ AX) und Partikel
Beim Umgang mit chemischen Produkten müssen immer chemikalienbeständige,
undurchlässige und einer anerkannten Norm entsprechende Handschuhe getragen 
werden, wenn eine Risikobeurteilung dies erfordert. Unter Berücksichtigung der 
durch den Handschuhhersteller angegebenen Parameter ist während des 
Gebrauchs zu überprüfen, dass die Handschuhe ihre Schutzeigenschaften noch 
gewährleisten. Es muss darauf hingewiesen werden, dass die Durchbruchzeit für 
Handschuhmaterial für verschiedene Handschuhhersteller unterschiedlich sein 
kann. Empfohlen : 1-4 Stunden (Durchdringungszeit): Nitrilkautschuk ; 4-8 
Stunden (Durchdringungszeit): Viton®/Butylkautschuk
Wenn die Risikobeurteilung dies erfordert, sollten Schutzbrillen getragen werden,
die einer anerkannten Norm entsprechen, um die Exposition gegenüber 
Flüssigkeitsspritzern, Nebeln, Gasen oder Stäuben zu vermeiden. Wenn ein 
Kontakt möglich ist, dann muss folgende Schutzausrüstung getragen werden, es 
sei denn, die Beurteilung erfordert einen höheren Schutzgrad: Spritzschutzbrille 
gegen Chemikalien und/oder Gesichtsschutz. Bei Inhalationsgefahren ist 
möglicherweise stattdessen ein Vollgesichts-Atemschutzgerät erforderlich.
Augen-/Gesichtsschutz
Atemschutz
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Hautschutz
Vor dem Umgang mit diesem Produkt sollte die persönliche Schutzausrüstung auf 
der Basis der durchzuführenden Aufgabe und den damit verbundenen Risiken 
ausgewählt und von einem Spezialisten genehmigt werden.
:
Begrenzung und 
Überwachung der 
Umweltexposition
:
Emissionen von Belüftungs- und Prozessgeräten sollten überprüft werden, um 
sicherzugehen, dass sie den Anforderungen der Umweltschutzgesetze genügen.
In einigen Fällen werden Abluftwäscher, Filter oder technische Änderungen an den 
Prozessanlagen erforderlich sein, um die Emissionen auf akzeptable Werte 
herabzusetzen.
Geeignete technische 
Steuerungseinrichtungen
:
Wenn bei der Arbeit Staub, Rauch, Gas, Dämpfe oder Nebel entstehen, verwenden 
Sie Prozesskammern, örtliche Abluftanlagen oder andere technische Einrichtungen,
um die Exposition der Arbeiter unterhalb der empfohlenen oder gesetzlich 
vorgeschriebenen Grenzen zu halten.
Waschen Sie nach dem Umgang mit chemischen Produkten und am Ende des 
Arbeitstages ebenso wie vor dem Essen, Rauchen und einem Toilettenbesuch 
gründlich Hände, Unterarme und Gesicht. Geeignete Methoden zur Beseitigung 
kontaminierter Kleidung wählen. Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb 
des Arbeitsplatzes tragen. Kontaminierte Kleidung vor der erneuten Verwendung 
waschen. Stellen Sie sicher, dass in der Nähe des Arbeitsbereichs 
Augenspülstationen und Sicherheitsduschen vorhanden sind.
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Hygienische Maßnahmen
:
Individuelle Schutzmaßnahmen
Körperschutz
:
Anderer Hautschutz
Geeignetes Schuhwerk und zusätzliche Hautschutzmaßnahmen auf Basis der 
durchzuführenden Aufgabe und der damit verbundenen Gefahren wählen, und 
vorgängig durch einen Fachmann genehmigen lassen.
Physikalischer Zustand
Unangenehm.
Geruch
Hell.-Gelb.
Farbe
Nicht verfügbar.
Geruchsschwelle
:
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:
:
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aussehen
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
Flüssigkeit.
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
:
02.06.2020
Datum der letzten Ausgabe
:
02.06.2020
Version
:
2.01
10/19
