Certifications 2
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 -
Deutschland
WEICON HP Harz
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
Verpackungsart
Europäischer Abfallkatalog (EAK)
Besondere
Vorsichtsmaßnahmen
:
Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. Vorsicht beim
Umgang mit leeren Behältern, die nicht gereinigt oder ausgespült wurden. Leere
Behälter und Auskleidungen können Produktrückstände enthalten. Vermeiden Sie
die Verbreitung und das Abfließen von freigesetztem Material sowie den Kontakt mit
dem Erdreich, Gewässern, Abflüssen und Abwasserleitungen.
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Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche
Stoffe verunreinigt sind
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.6 Besondere
Vorsichtsmaßnahmen für
den Verwender
Transport auf dem Werksgelände:
nur in geschlossenen Behältern transportieren,
die senkrecht und fest stehen. Personen, die das Produkt transportieren, müssen
für das richtige Verhalten bei Unfällen, Auslaufen oder Verschütten unterwiesen
sein.
:
UMWELTGEFÄHRDENDER
STOFF, FLÜSSIG, N.A.G.
(Reaktionsprodukt: Bisphenol-
A-Epichlorhydrinharze,
Formaldehyde, oligomeric
reaction products with
1-chloro-2,3-epoxypropane
and phenol)
9
III
ENVIRONMENTALLY
HAZARDOUS SUBSTANCE,
LIQUID, N.O.S.
(Reaktionsprodukt: Bisphenol-
A-Epichlorhydrinharze,
Formaldehyde, oligomeric
reaction products with
1-chloro-2,3-epoxypropane
and phenol)
9
III
UN3082
UN3082
Bei einem Transport in Größen von ≤ 5 l oder ≤ 5 kg wird dies Produkt nicht als
Gefahrgut reguliert, vorausgesetzt, dass die Verpackungen die allgemeinen
Bestimmungen von 4.1.1.1, 4.1.1.2 sowie 4.1.1.4 bis 4.1.1.8 erfüllen.
Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr
90
Begrenzte Menge
5 L
Sondervorschriften
274, 335, 601, 375
Bei einem Transport in Größen von ≤ 5 l oder ≤ 5 kg wird dies Produkt nicht als
Gefahrgut reguliert, vorausgesetzt, dass die Verpackungen die allgemeinen
Bestimmungen von 4.1.1.1, 4.1.1.2 sowie 4.1.1.4 bis 4.1.1.8 erfüllen.
Notfallpläne
F-A, S-F
Sondervorschriften
274, 335, 969
ADR/RID
IMDG
IATA
14.1 UN-Nummer
14.2
Ordnungsgemäße
UN-
Versandbezeichnung
14.3
Transportgefahrenklassen
14.4
Verpackungsgruppe
Zusätzliche Informationen
14.5
Umweltgefahren
Ja.
Ja.
Ja.
UN3082
Umweltgefährdender Stoff,
flüssig, n.a.g.
(Reaktionsprodukt: Bisphenol-
A-Epichlorhydrinharze,
Formaldehyde, oligomeric
reaction products with
1-chloro-2,3-epoxypropane
and phenol)
9
III
Bei einem Transport in Größen von ≤ 5 l oder ≤ 5 kg wird dies Produkt nicht als
Gefahrgut reguliert, vorausgesetzt, dass die Verpackungen die allgemeinen
Bestimmungen von 5.0.2.4.1, 5.0.2.6.1.1 und 5.0.2.8 erfüllen.
Mengenbegrenzung
Passagier- und Frachtflugzeug: 450 L. Verpackungsanleitung:
964. Nur Frachtflugzeug: 450 L. Verpackungsanleitung: 964. Begrenzte Mengen -
Passagierflugzeug: 30 kg. Verpackungsanleitung: Y964.
Sondervorschriften
A97, A158, A197
ADR/RID
IMDG
IATA
:
:
:
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
:
02.06.2020
Datum der letzten Ausgabe
:
02.06.2020
Version
:
2.01
13/16
