Certifications 2

Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 -
Deutschland
WEICON HP Härter
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und sofort ärztliche Hilfe
hinzuziehen. Atemwege offen halten. Eng anliegende Kleidungsstücke (z. B.
Kragen, Krawatte, Gürtel oder Bund) lockern.
Hinweise für den Arzt
Bei Einatmen der Verbrennungsprodukte können Symptome verzögert eintreten.
Die betroffene Person muss möglicherweise 48 Stunden unter ärztlicher
Beobachtung bleiben.
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Besondere Behandlungen
Schutz der Ersthelfer
:
Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem Risiko
einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden. Bei Verdacht, dass immer
noch Dämpfe vorhanden sind, muss der Retter eine geeignete Atmemschutzmaske
oder ein umluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. Für die Erste Hilfe leistende
Person kann es gefährlich sein, eine Mund-zu-Mund-Beatmung durchzuführen.
Waschen Sie verunreinigte Kleidung gründlich mit Wasser, bevor Sie sie ausziehen
oder tragen Sie Handschuhe dabei.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Hautkontakt
Verschlucken
Inhalativ
Keine spezifischen Daten.
Zu den Symptomen können gehören:
Magenschmerzen
Zu den Symptomen können gehören:
Schmerzen oder Reizung
Rötung
Es kann Blasenbildung auftreten
:
:
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Augenkontakt
:
Zu den Symptomen können gehören:
Schmerzen
Tränenfluss
Rötung
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine besondere Behandlung.
:
Im Brandfall den Ort des Geschehens umgehend abriegeln und alle Personen aus
dem Gefahrenbereich evakuieren. Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden,
die mit persönlichem Risiko einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden.
Gefährliche
Verbrennungsprodukte
Gefahren, die von dem
Stoff oder der Mischung
ausgehen
Zu den Zerfallsprodukten können die folgenden Materialien gehören:
Kohlendioxid
Kohlenmonoxid
Stickoxide
Metalloxide/Oxide
Bei Erwärmung oder Feuer tritt ein Druckanstieg auf, und der Behälter kann platzen.
Dieses Material ist für Wasserorganismen giftig und hat langfristige Auswirkungen.
Mit diesem Stoff kontaminiertes Löschwasser muß eingedämmt werden und darf
nicht in Gewässer, Kanalisation oder Abfluß gelangen.
Ein Löschmittel verwenden, welches auch für angrenzende Feuer geeignet ist.
5.1 Löschmittel
:
:
Keine bekannt.
Geeignete Löschmittel
:
Ungeeignete Löschmittel
:
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Spezielle
Schutzmassnahmen für
Feuerwehrleute
:
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
:
02.06.2020
Datum der letzten Ausgabe
:
02.06.2020
Version
:
2.01
5/19