Certifications 2
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 -
Deutschland
WEICON HP Härter
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
Entsorgungsmethoden
:
Verpackungsart
Europäischer Abfallkatalog (EAK)
Besondere
Vorsichtsmaßnahmen
:
Die Abfallerzeugung sollte nach Möglichkeit vermieden oder minimiert werden.
Verpackungsabfall sollte wiederverwertet werden. Verbrennung oder Deponierung
sollte nur in Betracht gezogen werden, wenn Wiederverwertung nicht durchführbar
ist.
Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. Vorsicht beim
Umgang mit leeren Behältern, die nicht gereinigt oder ausgespült wurden. Leere
Behälter und Auskleidungen können Produktrückstände enthalten. Vermeiden Sie
die Verbreitung und das Abfließen von freigesetztem Material sowie den Kontakt mit
dem Erdreich, Gewässern, Abflüssen und Abwasserleitungen.
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Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche
Stoffe verunreinigt sind
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.6 Besondere
Vorsichtsmaßnahmen für
den Verwender
Transport auf dem Werksgelände:
nur in geschlossenen Behältern transportieren,
die senkrecht und fest stehen. Personen, die das Produkt transportieren, müssen
für das richtige Verhalten bei Unfällen, Auslaufen oder Verschütten unterwiesen
sein.
:
AMINE, FLÜSSIG, ÄTZEND,
N.A.G. (m-Phenylenbis
(methylamin))
8
III
AMINES, LIQUID,
CORROSIVE, N.O.S. (m-
Phenylenbis(methylamin))
8
III
UN2735
UN2735
Die Kennzeichnung als umweltgefährlicher Stoff ist nicht erforderlich, wenn dieser
Stoff in Mengen von ≤5 l oder ≤5 kg transportiert wird.
Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr
80
Begrenzte Menge
5 L
Sondervorschriften
274
Tunnelcode
(E)
Die Kennzeichnung als Meeresschadstoff ist nicht erforderlich, wenn dieser Stoff in
Mengen von ≤5 l oder ≤5 kg transportiert wird.
Notfallpläne
F-A, S-B
Sondervorschriften
223, 274
ADR/RID
IMDG
IATA
14.1 UN-Nummer
14.2
Ordnungsgemäße
UN-
Versandbezeichnung
14.3
Transportgefahrenklassen
14.4
Verpackungsgruppe
Zusätzliche Informationen
14.5
Umweltgefahren
Ja.
Ja.
Ja. Eine Kennzeichnung als
umweltgefährdender Stoff ist
nicht erforderlich.
UN2735
Amine, flüssig, ätzend, n.a.g.
(m-Phenylenbis(methylamin))
8
III
Die Kennzeichnung als umweltgefährlicher Stoff kann vorliegen, wenn diese durch
sonstige Transportvorschriften erforderlich ist.
Mengenbegrenzung
Passagier- und Frachtflugzeug: 5 L. Verpackungsanleitung:
852. Nur Frachtflugzeug: 60 L. Verpackungsanleitung: 856. Begrenzte Mengen -
Passagierflugzeug: 1 L. Verpackungsanleitung: Y841.
Sondervorschriften
A3, A803
ADR/RID
IMDG
IATA
:
:
:
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
:
02.06.2020
Datum der letzten Ausgabe
:
02.06.2020
Version
:
2.01
16/19
