Certifications 2
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 -
Deutschland
WEICON HP Harz
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
Feuerwehrleute sollten angemessene Schutzkleidung und umluftunabhängige 
Atemgeräte mit vollem Gesichtsschutz tragen, die im Überdruckmodus betrieben 
werden. Kleidung für Feuerwehrleute (einschließlich Helm, Schutzstiefel und 
Schutzhandschuhe), die die Europäische Norm EN 469 einhält, gibt einen 
Grundschutz bei Unfällen mit Chemikalien.
Besondere 
Schutzausrüstung bei der 
Brandbekämpfung
:
6.2 
Umweltschutzmaßnahmen
Vermeiden Sie die Verbreitung und das Abfließen von freigesetztem Material sowie 
den Kontakt mit dem Erdreich, Gewässern, Abflüssen und Abwasserleitungen. Die 
zuständigen Stellen benachrichtigen, wenn durch das Produkt Umweltbelastung 
verursacht wurde (Abwassersysteme, Oberflächengewässer, Boden oder Luft).
Stoff ist wasserverschmutzend. Kann bei Freisetzung in großen Mengen 
umweltschädlich sein. Verschüttete Mengen aufnehmen.
Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Behälter aus dem 
Austrittsbereich entfernen. Mit Wasser verdünnen und aufwischen, falls 
wasserlöslich. Alternativ, oder falls wasserunlöslich, mit einem inerten trockenen 
Material absorbieren und in einen geeigneten Abfallbehälter geben. Über ein 
anerkanntes Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen.
6.3 Methoden und Material 
für Rückhaltung und 
Reinigung
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Nicht für Notfälle 
geschultes Personal
:
Einsatzkräfte
:
6.4 Verweis auf andere 
Abschnitte
Siehe Abschnitt 1 für Kontaktinformationen im Notfall.
Siehe Abschnitt 8 für Informationen bezüglich geeigneter persönlicher 
Schutzausrüstung.
Siehe Abschnitt 13 für weitere Angaben zur Abfallbehandlung.
Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem Risiko 
einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden. Umgebung evakuieren. Nicht 
benötigtem und ungeschütztem Personal den Zugang verwehren. Verschüttete 
Substanz nicht berühren oder betreten. Einatmen von Dampf oder Nebel 
vermeiden. Für ausreichende Lüftung sorgen. Bei unzureichender Lüftung 
Atemschutzgerät tragen. Geeignete persönliche Schutzausrüstung anlegen.
Falls für den Umgang mit der Verschüttung Spezialkleidung benötigt wird, ist 
Abschnitt 8 zu geeigneten und ungeeigneten Materialien zu beachten. Siehe auch 
Informationen in "Nicht für Notfälle geschultes Personal".
:
:
:
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen.
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Schutzmaßnahmen
:
Ratschlag zur allgemeinen 
Arbeitshygiene
:
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Geeignete Schutzausrüstung anlegen (siehe Abschnitt 8). Personen mit 
anamnestischer überempfindlicher Haut sollten keine Arbeiten verrichten bei denen 
dieses Produkt verwendet wird. Nicht in die Augen oder auf die Haut oder auf die 
Kleidung geraten lassen. Nicht verschlucken. Einatmen von Dampf oder Nebel 
vermeiden. Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Im Originalbehälter oder einem 
zugelassenen Ersatzbehälter aufbewahren, der aus einem kompatiblen Material 
gefertigt wurde. Bei Nichtgebrauch fest geschlossen halten. Leere Behälter 
enthalten Produktrückstände und können gefährlich sein. Behälter nicht 
wiederverwenden.
Das Essen, Trinken und Rauchen ist in Bereichen, in denen diese Substanz 
verwendet, gelagert oder verarbeitet wird, zu verbieten. Die mit der Substanz 
umgehenden Personen müssen sich vor dem Essen, Trinken oder Rauchen die 
Hände und das Gesicht waschen. Kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstung 
vor dem Betreten des Essbereichs entfernen. Siehe Abschnitt 8 für weitere 
Angaben zu Hygienemaßnahmen.
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
:
02.06.2020
Datum der letzten Ausgabe
:
02.06.2020
Version
:
2.01
5/16
