Certifications 2
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 -
Deutschland
WEICON HP Harz
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
Den Mund mit Wasser ausspülen. Gebißprothese falls vorhanden entfernen. Die 
betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die 
das Atmen erleichtert. Wurde der Stoff verschluckt und ist die betroffene Person 
bei Bewusstsein, kleine Mengen Wasser zu trinken geben. Bei Übelkeit nicht weiter 
trinken lassen, da Erbrechen gefährlich sein kann. Kein Erbrechen herbeiführen 
außer bei ausdrücklicher Anweisung durch medizinisches Personal. Sollte 
Erbrechen eintreten, den Kopf tief halten, damit das Erbrochene nicht in die Lungen 
eindringt. Ärztliche Hilfe hinzuziehen, wenn die gesundheitlichen 
Beeinträchtigungen anhalten oder schwerwiegend sind. Niemals einer bewußtlosen 
Person etwas durch den Mund verabreichen. Bei Bewusstlosigkeit in stabile 
Seitenlage bringen und sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen. Atemwege offen halten.
Eng anliegende Kleidungsstücke (z. B. Kragen, Krawatte, Gürtel oder Bund) lockern.
Hinweise für den Arzt
Symptomatisch behandeln. Bei Verschlucken oder Inhalieren größerer Mengen 
sofort den Spezialisten der Giftinformationszentrale kontaktieren.
Verschlucken
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Besondere Behandlungen
Schutz der Ersthelfer
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Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem Risiko 
einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden. Für die Erste Hilfe leistende 
Person kann es gefährlich sein, eine Mund-zu-Mund-Beatmung durchzuführen.
Waschen Sie verunreinigte Kleidung gründlich mit Wasser, bevor Sie sie ausziehen 
oder tragen Sie Handschuhe dabei.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Zeichen/Symptome von Überexposition
Hautkontakt
Verschlucken
Inhalativ
Keine spezifischen Daten.
Keine spezifischen Daten.
Zu den Symptomen können gehören:
Reizung
Rötung
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Augenkontakt
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Zu den Symptomen können gehören:
Schmerzen oder Reizung
Tränenfluss
Rötung
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine besondere Behandlung.
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Im Brandfall den Ort des Geschehens umgehend abriegeln und alle Personen aus 
dem Gefahrenbereich evakuieren. Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden,
die mit persönlichem Risiko einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden.
Gefährliche 
Verbrennungsprodukte
Gefahren, die von dem 
Stoff oder der Mischung 
ausgehen
Zu den Zerfallsprodukten können die folgenden Materialien gehören:
Kohlendioxid
Kohlenmonoxid
halogenierte Verbindungen
Bei Erwärmung oder Feuer tritt ein Druckanstieg auf, und der Behälter kann platzen.
Dieses Material ist für Wasserorganismen giftig und hat langfristige Auswirkungen.
Mit diesem Stoff kontaminiertes Löschwasser muß eingedämmt werden und darf 
nicht in Gewässer, Kanalisation oder Abfluß gelangen.
Ein Löschmittel verwenden, welches auch für angrenzende Feuer geeignet ist.
5.1 Löschmittel
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Keine bekannt.
Geeignete Löschmittel
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Ungeeignete Löschmittel
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ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Spezielle 
Schutzmassnahmen für 
Feuerwehrleute
:
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
:
02.06.2020
Datum der letzten Ausgabe
:
02.06.2020
Version
:
2.01
4/16
