Certifications 2
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 -
Deutschland
WEICON HP Harz
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
Verpackungsart
Europäischer Abfallkatalog (EAK)
Besondere 
Vorsichtsmaßnahmen
:
Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. Vorsicht beim 
Umgang mit leeren Behältern, die nicht gereinigt oder ausgespült wurden. Leere 
Behälter und Auskleidungen können Produktrückstände enthalten. Vermeiden Sie 
die Verbreitung und das Abfließen von freigesetztem Material sowie den Kontakt mit 
dem Erdreich, Gewässern, Abflüssen und Abwasserleitungen.
15 01 10*
Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche 
Stoffe verunreinigt sind
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.6 Besondere 
Vorsichtsmaßnahmen für 
den Verwender
Transport auf dem Werksgelände:
 nur in geschlossenen Behältern transportieren,
die senkrecht und fest stehen. Personen, die das Produkt transportieren, müssen 
für das richtige Verhalten bei Unfällen, Auslaufen oder Verschütten unterwiesen 
sein.
:
UMWELTGEFÄHRDENDER 
STOFF, FLÜSSIG, N.A.G.
(Reaktionsprodukt: Bisphenol-
A-Epichlorhydrinharze,
Formaldehyde, oligomeric 
reaction products with 
1-chloro-2,3-epoxypropane 
and phenol)
9
III
ENVIRONMENTALLY 
HAZARDOUS SUBSTANCE,
LIQUID, N.O.S.
(Reaktionsprodukt: Bisphenol-
A-Epichlorhydrinharze,
Formaldehyde, oligomeric 
reaction products with 
1-chloro-2,3-epoxypropane 
and phenol)
9
III
UN3082
UN3082
Bei einem Transport in Größen von ≤ 5 l oder ≤ 5 kg wird dies Produkt nicht als 
Gefahrgut reguliert, vorausgesetzt, dass die Verpackungen die allgemeinen 
Bestimmungen von 4.1.1.1, 4.1.1.2 sowie 4.1.1.4 bis 4.1.1.8 erfüllen.
Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr
 90
Begrenzte Menge
 5 L
Sondervorschriften
 274, 335, 601, 375
Bei einem Transport in Größen von ≤ 5 l oder ≤ 5 kg wird dies Produkt nicht als 
Gefahrgut reguliert, vorausgesetzt, dass die Verpackungen die allgemeinen 
Bestimmungen von 4.1.1.1, 4.1.1.2 sowie 4.1.1.4 bis 4.1.1.8 erfüllen.
Notfallpläne
 F-A, S-F
Sondervorschriften
 274, 335, 969
ADR/RID
IMDG
IATA
14.1 UN-Nummer
14.2 
Ordnungsgemäße 
UN-
Versandbezeichnung
14.3 
Transportgefahrenklassen
14.4 
Verpackungsgruppe
Zusätzliche Informationen
14.5 
Umweltgefahren
Ja.
Ja.
Ja.
UN3082
Umweltgefährdender Stoff,
flüssig, n.a.g.
(Reaktionsprodukt: Bisphenol-
A-Epichlorhydrinharze,
Formaldehyde, oligomeric 
reaction products with 
1-chloro-2,3-epoxypropane 
and phenol)
9
III
Bei einem Transport in Größen von ≤ 5 l oder ≤ 5 kg wird dies Produkt nicht als 
Gefahrgut reguliert, vorausgesetzt, dass die Verpackungen die allgemeinen 
Bestimmungen von 5.0.2.4.1, 5.0.2.6.1.1 und 5.0.2.8 erfüllen.
Mengenbegrenzung
 Passagier- und Frachtflugzeug: 450 L. Verpackungsanleitung:
964. Nur Frachtflugzeug: 450 L. Verpackungsanleitung: 964. Begrenzte Mengen -
Passagierflugzeug: 30 kg. Verpackungsanleitung: Y964.
Sondervorschriften
 A97, A158, A197
ADR/RID
IMDG
IATA
:
:
:
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
:
02.06.2020
Datum der letzten Ausgabe
:
02.06.2020
Version
:
2.01
13/16
