Certifications 2

Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 -
Deutschland
WEICON HP Harz
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
Mobilität
Nicht verfügbar.
:
LogP
ow
BCF
Potential
12.3 Bioakkumulationspotenzial
12.6 Andere schädliche
Wirkungen
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Name des Produkts /
Inhaltsstoffs
Reaktionsprodukt:
Bisphenol-A-Epichlorhydrin;
Epoxyharz
(durchschnittliches
Zahlenmittel des
Molekulargewichts ≤ 700)
2.64 bis 3.78
31
niedrig
Formaldehyde, oligomeric
reaction products with
1-chloro-2,3-epoxypropane
and phenol
2.7
-
niedrig
1,4-Bis(2,3-epoxypropoxy)
butan
-0.269
-
niedrig
12.4 Mobilität im Boden
Verteilungskoeffizient
Boden/Wasser (K
OC
)
Nicht verfügbar.
:
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
:
Diese Mischung enthält keine Substanzen, die als PBT- oder vPvB-Stoffe eingestuft werden.
Europäischer Abfallkatalog (EAK)
Die Einstufung des Produktes erfüllt möglicherweise die Kriterien für gefährlichen
Abfall.
Gefährliche Abfälle
:
:
Entsorgungsmethoden
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Die Liste der Identifizierten
Verwendungen in Abschnitt 1 sollte für jede anwendungsspezifische Information im Expositionsszenario/
Expositionsszenarien hinzugezogen werden.
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
Abfallschlüssel
Abfallbezeichnung
Entsorgungsmethoden
:
Die Abfallerzeugung sollte nach Möglichkeit vermieden oder minimiert werden.
Verpackungsabfall sollte wiederverwertet werden. Verbrennung oder Deponierung
sollte nur in Betracht gezogen werden, wenn Wiederverwertung nicht durchführbar
ist.
Die Abfallerzeugung sollte nach Möglichkeit vermieden oder minimiert werden. Die
Entsorgung dieses Produkts sowie seiner Lösungen und Nebenprodukte muss
jederzeit unter Einhaltung der Umweltschutzanforderungen und
Abfallbeseitigungsgesetze sowie den Anforderungen der örtlichen Behörden
erfolgen. Überschüsse und nicht zum Recyceln geeignete Produkte über ein
anerkanntes Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen. Abfall nicht unbehandelt in
die Kanalisation einleiten ausser wenn alle anwendbaren Vorschriften der Behörden
eingehalten werden.
Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche
Stoffe enthalten
08 04 09*
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
:
02.06.2020
Datum der letzten Ausgabe
:
02.06.2020
Version
:
2.01
12/16