Safety Data Sheet Article 25641387

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Sicherheitsdatenblatt
Überarbeitet am: 19.09.2017
17670 Weber Lighter Cubes
Materialnummer: 10826-0025 Seite 2 von 9
Feststoff getränkt mit: Kohlenwasserstoffe.
Chemische Charakterisierung
Gefährliche Inhaltsstoffe
AnteilBezeichnungCAS-Nr.
EG-Nr. Index-Nr. REACH-Nr.
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Kohlenwasserstoffe, C11-C14, n-Alkane, Isoalkane, Cycloalkane, < 2% Aromaten 70 - 80 %
926-141-6 01-2119456620-43
Asp. Tox. 1; H304 EUH066
Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen.
Allgemeine Hinweise
Nach Einatmen der Brandgase oder Zersetzungsprodukte im Unglücksfall an die frische Luft bringen.
Nach Einatmen
Mit Seife und viel Wasser abwaschen.
Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
Nach Hautkontakt
Sofort mit viel Wasser, auch unter dem Augenlid, für mindestens 15 Minuten ausspülen.
Bei anhaltendem Augenreiz einen Facharzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt
Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.
Kein Erbrechen einleiten.
Sofort Arzt hinzuziehen.
Die Entscheidung darüber, ob Brechreiz ausgelöst werden soll oder nicht, soll vom Arzt getroffen werden.
Nach Verschlucken
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Augenkontakt kann Reizungen hervorrufen.
Einatmen der Dämpfe in hohen Konzentrationen kann die Atemwege reizen.
Beim Verschlucken kann es zu Magenreizungen, Übelkeit, Erbrechen und Durchfall kommen.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatisch behandeln.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Schaum, Kohlendioxid (CO2), Trockenlöschmittel, Wassersprühstrahl.
Geeignete Löschmittel
Wasservollstrahl.
Ungeeignete Löschmittel
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Bei Brand kann entstehen:
Kohlenmonoxid, Kohlendioxid, Schwefeloxide und nitrose Gase (NOx).
Umluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden.
Vollschutzanzug tragen.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Revisions-Nr.: 1,0 D - DE Druckdatum: 19.09.2017