Safety data sheet Article 22072739
SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
SPEED & EASY PHASE 3
Version 4.0 Druckdatum 25.08.2009
Überarbeitet am 25.08.2009
R19255 4/7 DE
12. UMWELTBEZOGENE ANGABEN
Toxizität gegenüber : Dimethylamin-epichlorohydrin polymer: Toxizität gegenüber
Fischen Fischen LC50 Brachydanio rerio (Zebrabärbling) 0,27 mg/l 96
h OECD- Prüfrichtlinie 203
Dimethylamin-epichlorohydrin polymer: Toxizität gegenüber
Fischen LC50 Oncorhynchus mykiss (Regenbogenforelle)
0,077 mg/l 96 h OECD- Prüfrichtlinie 203
Daphnientoxizität : Dimethylamin-epichlorohydrin polymer:
Daphnientoxizität EC50 Daphnia magna (Großer Wasserfloh)
0,14 mg/l 48 h OECD- Prüfrichtlinie 202;
Toxizität gegenüber Algen : Dimethylamin-epichlorohydrin polymer: Toxizität gegenüber
Algen EC50 Desmodesmus subspicatus (Grünalge) 0,18 mg/l
72 h OECD- Prüfrichtlinie 201;
Toxizität gegenüber : Dimethylamin-epichlorohydrin polymer: Toxizität gegenüber
Bakterien Bakterien EC50 Belebtschlamm 150 mg/l 3 h OECD
Prüfrichtlinie 209; Atmungshemmung des Belebtschlamms
Weitere Angaben zur Ökologie
Sonstige ökologische : Alle Zahlenwerte für ökotoxische Wirkungen sind auf die
Hinweise Reinsubstanzen bezogen. Nicht in Oberflächengewässer oder
Kanalisation gelangen lassen.
13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG
Produkt : Ein Entsorgen zusammen mit normalem Abfall ist nicht erlaubt.
Eine spezielle Entsorgung gemäß lokalen gesetzlichen
Vorschriften ist erforderlich. Nicht in die Kanalisation gelangen
lassen. Sich mit dem Entsorger in Verbindung setzen.
Verpackung : Kontaminierte Verpackungen sind optimal zu entleeren, sie
können dann nach entsprechender Reinigung einer
Wiederverwertung zugeführt werden. Nicht reinigungsfähige
Verpackungen sind wie der Stoff zu entsorgen. Unter
Beachtung der örtlichen behördlichen Bestimmungen
beseitigen.
Europäischer : Für dieses Produkt kann keine Abfallschlüsselnummer gemäß
Abfallkatalogschlüssel europäischem Abfallverzeichnis festgelegt werden, da erst der
Verwendungszweck durch den Verbraucher eine Zuordnung
erlaubt. Die Abfallschlüsselnummer ist in Absprache mit dem
regionalen Entsorger festzulegen.







