Safety data sheet Article 22072739
SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
SPEED & EASY PHASE 3
Version 4.0 Druckdatum 25.08.2009
Überarbeitet am 25.08.2009
R19255 2/7 DE
5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
Geeignete Löschmittel : Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
Besondere : Im Brandfall umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät
Schutzausrüstung für die tragen. Persönliche Schutzausrüstung tragen.
Brandbekämpfung
Zusätzliche Hinweise : Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln, darf nicht in
die Kanalisation gelangen.
6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
Personenbezogene : Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Berührung
Vorsichtsmaßnahmen mit den Augen und der Haut vermeiden. Persönliche
Schutzausrüstung verwenden.
Umweltschutzmaßnahmen : Nicht in Oberflächengewässer oder Kanalisation gelangen
lassen. Bei der Verunreinigung von Gewässern oder der
Kanalisation die zuständigen Behörden in Kenntnis setzen.
Verfahren zur Reinigung : Mit flüssigkeitsbindendem Material aufnehmen (z.B. Sand,
und Aufnahme Silikagel, Säurebindemittel, Universalbindemittel, Sägemehl).
Mechanisch aufnehmen. Das aufgenommene Material gemäß
Abschnitt Entsorgung behandeln.
7. HANDHABUNG UND LAGERUNG
Handhabung
Hinweise zum sicheren : Dicht verschlossen, kühl und trocken aufbewahren.
Umgang
Hinweise zum Brand- und : Keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich.
Explosionsschutz
Lagerung
Anforderungen an : Nur im Originalbehälter aufbewahren.
Lagerräume und Behälter
Weitere Angaben zu : Dicht verschlossen, kühl und trocken aufbewahren. Vor Hitze
Lagerbedingungen schützen. Vor direkter Sonneneinstrahlung schützen.
8. BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNLICHE
SCHUTZAUSRÜSTUNG
Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten
Enthält keine Stoffe mit Arbeitsplatzgrenzwerten.
Persönliche Schutzausrüstung