Datasheet
Sicherheitsdatenblatt (1907/2006/EG)
Material: 60083223
WACKER® SILICON-PASTE P 250
Version: 2.2 (AT) Druckdatum: 24.05.2017 Überarbeitungs-Datum: 17.06.2016
Seite: 3/8
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Allgemeine Regeln des vorbeugenden Brandschutzes beachten.
7.2
Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Anforderung an Lagerräume und Behälter:
Örtliche behördliche Vorschriften beachten.
Zusammenlagerungshinweise:
Örtliche behördliche Vorschriften beachten.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Trocken und kühl lagern.
7.3
Spezifische Endanwendungen
Es liegen keine Angaben vor.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.
8.1
Zu überwachende Parameter
Luftgrenzwerte am Arbeitsplatz (DE: TRGS 900; AT: MAK-Werte; CH: SUVA-Liste):
entfällt
8.2
Begrenzung und Überwachung der Exposition
8.2.1
Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz
Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Allgemeine Hygienemaßnahmen beim Umgang mit chemischen Stoffen beachten. Bei der Arbeit nicht essen und trinken.
Persönliche Schutzausrüstung:
Atemschutz
Normalerweise kein persönlicher Atemschutz notwendig.
Augenschutz
Empfehlung: Schutzbrille .
Handschutz
Beim Umgang mit dem Produkt wird die Verwendung von Schutzhandschuhen empfohlen.
Empfohlenes Handschuhmaterial: Schutzhandschuhe aus Nitrilkautschuk
Materialstärke: > 0,1 mm
Durchbruchzeit: > 480 min
Empfohlenes Handschuhmaterial: Schutzhandschuhe aus Butylkautschuk
Materialstärke: > 0,3 mm
Durchbruchzeit: > 480 min
Bitte Angaben des Handschuhlieferanten in Bezug auf Durchlässigkeit und Durchbruchzeit beachten. Auch die spezifischen,
ortsbezüglichen Bedingungen, unter welchen das Produkt eingesetzt wird, in Betracht ziehen, wie Schnittgefahr, Abrieb und
Kontaktdauer. Es ist zu beachten, dass die tägliche Gebrauchsdauer eines Chemikalienschutzhandschuhs in der Praxis wegen
der vielen Einflussfaktoren (beispielsweise Temperatur) deutlich kürzer als die durch Tests ermittelte Permeationszeit sein kann.
8.2.2
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
Nicht in Gewässer, Abwasser und in den Boden gelangen lassen.
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.
9.1
Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Eigenschaft:
Wert:
Methode:
Aussehen
Aggregatzustand / Form ....................................... :
Paste
Farbe .................................................................... :
opak