Datasheet
Sicherheitsdatenblatt (1907/2006/EG)
Material: 60083223 WACKER® SILICON-PASTE P 250
Version: 1.1 (DE) Druckdatum: 21.10.2013 Überarbeitungs-Datum: 09.12.2012
Seite: 6/7
12.3
Bioakkumulationspotenzial
Beurteilung:
Polymerkomponente: Keine nachteiligen Wirkungen zu erwarten.
12.4
Mobilität im Boden
Beurteilung:
Unlöslich in Wasser. Keine nachteiligen Wirkungen zu erwarten.
12.5
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Es liegen keine Angaben vor.
12.6
Andere schädliche Wirkungen
keine bekannt
12.7
Weitere Hinweise
Durch Filtration gut von Wasser trennbar.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung 13.
13.1
Verfahren der Abfallbehandlung
13.1.1 Produkt
Empfehlung:
Material, das nicht verwendet oder chemisch wiederaufbereitet werden kann, ist von einem zugelassenen Betrieb gemäß den
örtlichen behördlichen Vorschriften zu entsorgen.
13.1.2 Ungereinigte Verpackungen
Empfehlung:
Die Verpackungen sind restlos zu entleeren bevor sie unter Beachtung der behördlichen Vorschriften verwertet werden. Leere
Verpackungen sollten an einen zugelassenen Recycling-Betrieb abgegeben werden.
13.1.3 Abfallschlüsselnummer (EG)
Für dieses Produkt kann keine Abfallschlüssel-Nummer gemäß europäischem Abfallkatalog (AVV) festgelegt werden, da erst der
Verwendungszweck durch den Verbraucher eine Zuordnung erlaubt. Die Abfallschlüssel-Nummer ist innerhalb der EU in
Absprache mit dem Entsorger festzulegen.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport 14.
14.1 – 14.4 UN-Nummer; Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung; Transportgefahrenklassen; Verpackungsgruppe
Straße ADR:
Bewertung..............................................: kein Gefahrgut
Bahn RID:
Bewertung..............................................: kein Gefahrgut
Seeschiffstransport IMDG-Code:
Bewertung..............................................: kein Gefahrgut
Lufttransport ICAO-TI/IATA-DGR:
Bewertung..............................................: kein Gefahrgut
14.5
Umweltgefahren
Umweltgefährdend: nein
14.6
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Relevante Angaben in anderen Abschnitten sind zu beachten.
14.7
Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code
Es ist keine Massengutbeförderung in Tankschiffen beabsichtigt.