Datasheet

Sicherheitsdatenblatt (1907/2006/EG)
Material: 60083223
WACKER® SILICON-PASTE P 250
Version: 2.3 (CH) Druckdatum: 24.05.2017 Überarbeitungs-Datum: 27.04.2017
Seite: 7/8
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.
14.1 14.4
UN-Nummer; Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung; Transportgefahrenklassen; Verpackungsgruppe
14.214.4
14.314.4
14.414.4
Straße ADR:
Bewertung .............................................. :
kein Gefahrgut
Bahn RID:
Bewertung .............................................. :
kein Gefahrgut
Seeschiffstransport IMDG-Code:
Bewertung .............................................. :
kein Gefahrgut
Lufttransport ICAO-TI/IATA-DGR:
Bewertung .............................................. :
kein Gefahrgut
14.5
Umweltgefahren
Umweltgefährdend: nein
14.6
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Relevante Angaben in anderen Abschnitten sind zu beachten.
14.7
Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code
Es ist keine Massengutbeförderung in Tankschiffen beabsichtigt.
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.
15.1
Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das
Gemisch
Nationale und örtliche Vorschriften sind zu beachten.
Angaben zur Kennzeichnung befinden sich in Kapitel 2 dieses Dokuments.
15.2
Stoffsicherheitsbeurteilung
Für dieses Produkt wurde keine Stoffsicherheitsbeurteilung gemäß Verordnung (EG) 1907/2006 (REACH) durchgeführt.
15.3
Angaben zum Internationalen Registrierstatus
Sofern relevante Angaben zu einzelnen Stoffinventaren vorliegen, sind diese nachfolgend aufgeführt.
Schweiz ....................................................... :
EINECS (European Inventory of Existing Commercial chemical Substances):
Dieses Produkt ist gelistet oder im Einklang mit dem Stoffinventar.
J
Südkorea (Republik Korea) ......................... :
ECL (Existing Chemicals List):
Dieses Produkt ist gelistet oder im Einklang mit dem Stoffinventar.
J
Japan .......................................................... :
ENCS (Handbook of Existing and New Chemical Substances):
Dieses Produkt ist gelistet oder im Einklang mit dem Stoffinventar.
J
Australien .................................................... :
AICS (Australian Inventory of Chemical Substances):
Dieses Produkt ist gelistet oder im Einklang mit dem Stoffinventar.
J
Kanada ........................................................ :
DSL (Domestic Substance List):
Dieses Produkt ist gelistet oder im Einklang mit dem Stoffinventar.
J
Philippinen................................................... :
PICCS (Philippine Inventory of Chemicals and Chemical Substances):
Dieses Produkt ist gelistet oder im Einklang mit dem Stoffinventar.
J
Vereinigte Staaten von Amerika (USA) ....... :
TSCA (Toxic Substance Control Act Chemical Substance Inventory):
Dieses Produkt ist gelistet oder im Einklang mit dem Stoffinventar.
J
Taiwan (Republik China) ............................. :
TCSI (Taiwan Chemical Substance Inventory):
Dieses Produkt ist gelistet oder im Einklang mit dem Stoffinventar. Allgemeiner
Hinweis: Taiwan REACH erfordert eine Phase 1 Registrierung für TCSI-gelistete
oder TCSI-konforme Stoffe, wenn beim Import nach Taiwan oder bei der
Herstellung in Taiwan die Mengenschwelle von 100 kg/Jahr überschritten wird (bei
Gemischen ist dies für jeden Inhaltsstoff zu berechnen). Die Verantwortung hierfür
liegt beim Importeur oder Hersteller.
J