Datasheet

Sicherheitsdatenblatt (1907/2006/EG)
Material: 60083223
WACKER® SILICON-PASTE P 250
Version: 2.3 (CH) Druckdatum: 24.05.2017 Überarbeitungs-Datum: 27.04.2017
Seite: 6/8
11.1.9
Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition)
Beurteilung:
Zu diesem Endpunkt liegen keine toxikologischen Prüfdaten für das Gesamtprodukt vor.
11.1.10
Aspirationsgefahr
Beurteilung:
Auf Grund der physikalisch-chemischen Eigenschaften des Produktes ist mit einer Aspirationsgefahr nicht zu rechnen.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.
12.1
Toxizität
Beurteilung:
Bewertung auf Basis von ökotoxikologischen Prüfungen mit ähnlichen Produkten unter Berücksichtigung der physikalisch-
chemischen Eigenschaften: Für dieses Produkt sind keine einstufungsrelevanten Effekte auf Wasserorganismen zu erwarten.
Nach derzeitiger Erfahrung keine nachteiligen Einwirkungen in Kläranlagen zu erwarten.
12.2
Persistenz und Abbaubarkeit
Beurteilung:
Siliconanteil: Biologisch nicht abbaubar. Abscheidung durch Sedimentation.
12.3
Bioakkumulationspotenzial
Beurteilung:
Polymerkomponente: Keine nachteiligen Wirkungen zu erwarten.
12.4
Mobilität im Boden
Beurteilung:
Siliconanteil: Unlöslich in Wasser.
12.5
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent,
bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind.
12.6
Andere schädliche Wirkungen
keine bekannt
12.7
Weitere Hinweise
Durch Filtration gut von Wasser trennbar.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.
13.1
Verfahren der Abfallbehandlung
13.1.1
Produkt
Empfehlung:
Material, das nicht weiterverwendet, aufbereitet oder recycelt werden kann, sollte in einer zugelassenen Einrichtung gemäß
nationalen, staatlichen und örtlichen Vorschriften entsorgt werden. Abhängig von den Vorschriften können
Abfallbehandlungsmethoden beispielsweise Ablagerung in einer Deponie oder Verbrennung umfassen.
13.1.2
Ungereinigte Verpackungen
Empfehlung:
Verpackungen sind restlos zu entleeren (tropffrei, rieselfrei, spachtelrein). Verpackungen sind unter Beachtung der jeweils
geltenden örtlichen/nationalen Bestimmungen bevorzugt einer Wiederverwendung bzw. Verwertung zuzuführen. Nicht
reinigungsfähige Verpackungen sind wie der Stoff zu entsorgen.