Datasheet
Sicherheitsdatenblatt (1907/2006/EG)
Material: 60003095
WACKER® SILICONE PASTE P12
Version: 4.3 (DE) Druckdatum: 26.03.2019 Überarbeitungs-Datum: 16.06.2018
Seite: 8/8
Japan .......................................................... :
ENCS (Handbook of Existing and New Chemical Substances):
Dieses Produkt ist gelistet oder im Einklang mit dem Stoffinventar.
J
Australien .................................................... :
AICS (Australian Inventory of Chemical Substances):
Dieses Produkt ist gelistet oder im Einklang mit dem Stoffinventar.
J
Volksrepublik China .................................... :
IECSC (Inventory of Existing Chemical Substances in China):
Dieses Produkt ist gelistet oder im Einklang mit dem Stoffinventar.
J
Kanada ........................................................ :
DSL (Domestic Substance List):
Dieses Produkt ist gelistet oder im Einklang mit dem Stoffinventar.
J
Philippinen................................................... :
PICCS (Philippine Inventory of Chemicals and Chemical Substances):
Dieses Produkt ist gelistet oder im Einklang mit dem Stoffinventar.
J
Vereinigte Staaten von Amerika (USA) ....... :
TSCA (Toxic Substance Control Act Chemical Substance Inventory):
Alle Komponenten dieses Produkts sind aktiv gelistet oder im Einklang mit dem
Stoffinventar.
TY
Taiwan (Republik China) ............................. :
TCSI (Taiwan Chemical Substance Inventory):
Dieses Produkt ist gelistet oder im Einklang mit dem Stoffinventar. Allgemeiner
Hinweis: Das Chemikalienrecht in Taiwan erfordert eine Phase 1 Registrierung für
TCSI-gelistete oder TCSI-konforme Stoffe, wenn beim Import nach Taiwan oder bei
der Herstellung in Taiwan die Mengenschwelle von 100 kg/Jahr überschritten wird
(bei Gemischen ist dies für jeden Inhaltsstoff zu berechnen). Die Verantwortung
hierfür liegt beim Importeur oder Hersteller.
J
Europäischer Wirtschaftsraum (EWR) ........ :
REACH (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006):
Allgemeiner Hinweis: Registrierungspflichten, die sich durch die Herstellung im
EWR oder den Import in den EWR durch den in Abschnitt 1 genannten Lieferanten
ergeben, werden von diesem erfüllt. Registrierungspflichten, die sich beim Import in
den EWR durch Kunden oder andere nachgeschaltete Anwender ergeben, sind
von diesen wahrzunehmen.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
16.
16.1
Produkt
Die Angaben in diesem Dokument stützen sich auf den Stand unserer Kenntnisse zum Zeitpunkt der Überarbeitung. Sie stellen
keine Zusicherung von Eigenschaften des beschriebenen Produktes im Sinne der gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften dar.
Die Zurverfügungstellung dieses Dokuments entbindet den Abnehmer des Produkts nicht von dessen Verantwortung, hinsichtlich
des Produkts geltende Gesetze und Bestimmungen zu beachten. Dies gilt insbesondere für den weiteren Vertrieb des Produkts
oder daraus hergestellter Gemische oder Artikel in anderen Rechtsgebieten, sowie für Schutzrechte Dritter. Wird das
beschriebene Produkt bearbeitet oder mit anderen Materialien gemischt, können die Angaben in diesem Dokument nicht auf das
so hergestellte neue Produkt übertragen werden, es sei denn dies wird ausdrücklich erwähnt. Bei Neuverpackung des Produkts
obliegt es dem Abnehmer, die erforderlichen sicherheitsrelevanten Informationen beizufügen.
Für sämtliche Lieferungen gilt die WACKER SILICONES Health Care Richtlinie, die Sie unter www.wacker.com abrufen können.
16.2
Zusätzliche Hinweise:
Kommata in numerischen Angaben bezeichnen den Dezimalpunkt. Senkrechte Striche am linken Rand weisen auf Änderungen
gegenüber der vorangehenden Version hin. Diese Version ersetzt alle vorherigen.
Erklärung der Angaben zur GHS-Einstufung:
Aquatic Acute 1; H400:
Akute aquatische Toxizität Kategorie 1; Sehr giftig für Wasserorganismen.
Aquatic Chronic 1; H410
.................................. :
Chronische aquatische Toxizität Kategorie 1; Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger
Wirkung.
- Ende des Sicherheitsdatenblatts -