Datasheet
Sicherheitsdatenblatt (1907/2006/EG)
Material: 60003095
WACKER® SILICONE PASTE P12
Version: 4.3 (DE) Druckdatum: 26.03.2019 Überarbeitungs-Datum: 16.06.2018
Seite: 7/8
Verwendungszweck durch den Verbraucher eine Zuordnung erlaubt. Die Abfallschlüssel-Nummer ist innerhalb der EU in
Absprache mit dem Entsorger festzulegen.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.
14.1 – 14.4
UN-Nummer; Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung; Transportgefahrenklassen; Verpackungsgruppe
14.2–14.4
14.3–14.4
14.4–14.4
Straße ADR:
Bewertung .............................................. :
kein Gefahrgut
Bahn RID:
Bewertung .............................................. :
kein Gefahrgut
Seeschiffstransport IMDG-Code:
Bewertung .............................................. :
kein Gefahrgut
Lufttransport ICAO-TI/IATA-DGR:
Bewertung .............................................. :
kein Gefahrgut
14.5
Umweltgefahren
Umweltgefährdend: nein
14.6
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Relevante Angaben in anderen Abschnitten sind zu beachten.
14.7
Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code
Es ist keine Massengutbeförderung in Tankschiffen beabsichtigt.
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.
15.1
Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das
Gemisch
Nationale und örtliche Vorschriften sind zu beachten.
Angaben zur Kennzeichnung befinden sich in Kapitel 2 dieses Dokuments.
Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit
gefährlichen Stoffen (Seveso III):
Nicht anwendbar
Technische Anleitung Luft:
CAS-Nr.
Stoff
Nummer
Klasse
1314-13-2
Zinkoxid
5.2.1
Wassergefährdungsklasse:
1 (VwVwS (Deutschland) vom 27.07.2005, Anhang 3)
Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbote:
Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV): Dieses Produkt unterliegt beim Inverkehrbringen in Deutschland nicht der
Chemikalien-Verbotsverordnung.
Verordnung (EG) Nr. 649/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien:
Nicht anwendbar
15.2
Stoffsicherheitsbeurteilung
Das Ergebnis der Stoffsicherheitsbeurteilung erfordert keine Angabe von Expositionsszenarien und Verwendungen im
Sicherheitsdatenblatt.
15.3
Angaben zum Internationalen Registrierstatus
Sofern relevante Angaben zu einzelnen Stoffinventaren vorliegen, sind diese nachfolgend aufgeführt.
Südkorea (Republik Korea) ......................... :
ECL (Existing Chemicals List):
Dieses Produkt ist gelistet oder im Einklang mit dem Stoffinventar.
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