Datasheet
Sicherheitsdatenblatt (1907/2006/EG) 
Material: 60003095 
WACKER® SILICONE PASTE P12 
Version: 4.3 (DE)  Druckdatum: 26.03.2019  Überarbeitungs-Datum: 16.06.2018 
Seite: 2/8 
[1] = Gesundheits- oder umweltgefährdender Stoff; [2] = Stoff, für den ein gemeinschaftlicher Grenzwert für die Exposition am 
Arbeitsplatz gilt; [3] = PBT-Stoff; [4] = vPvB-Stoff 
Ma = M-Faktor für akute aquatische Toxizität 
Mc = M-Faktor für chronische aquatische Toxizität 
*Die Angaben zur Einstufung sind in Kapitel 16 erläutert. 
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 
4. 
4.1 
Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen 
Allgemeines: 
Bei Unfall oder Unwohlsein ärztlichen Rat einholen (wenn möglich, Etikett oder SDB vorzeigen). 
Nach Augenkontakt: 
Sofort mit viel Wasser spülen. Bei anhaltender Reizung ärztlichen Rat einholen. 
Nach Hautkontakt: 
Produkt mit Tuch oder Papier entfernen. Mit viel Wasser oder Wasser und Seife abwaschen. Bei sichtbarer Hautveränderung 
oder Beschwerden ärztlichen Rat einholen (wenn möglich Etikett oder SDB vorzeigen). 
Nach Einatmen: 
Produkt kann unter normalen Umständen nicht eingeatmet werden. 
Nach Verschlucken: 
Reichlich Wasser in kleinen Portionen trinken lassen. Kein Erbrechen herbeiführen. 
4.2 
Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen 
Relevante Angaben befinden sich in anderen Teilen dieses Abschnitts. 
4.3 
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung 
Weitere Informationen zur Toxikologie im Abschnitt 11 sind zu beachten. 
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 
5. 
5.1 
Löschmittel 
Geeignete Löschmittel: 
Wassernebel , Löschpulver , alkoholbeständiger Schaum , Kohlendioxid , Sand . 
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel: 
Wasserstrahl . 
5.2 
Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren 
Im Brandfall Entstehung gefährlicher Brandgase oder Dämpfe möglich. Die Exposition gegenüber Verbrennungsprodukten kann 
eine Gefahr für die Gesundheit sein! Gefährliche Brandprodukte: giftige und sehr giftige Rauchgase . 
5.3 
Hinweise für die Brandbekämpfung 
Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung: 
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden. Ungeschützte Personen fernhalten. 
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 
6. 
6.1 
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren 
Bereich absichern. Persönliche Schutzausrüstung tragen (vgl. Abschnitt 8). Ungeschützte Personen fernhalten. Wenn Material 
freigesetzt wurde, auf Rutschgefahr aufmerksam machen. Nicht durch verschüttetes Material laufen. 
6.2 
Umweltschutzmaßnahmen 
Nicht in Gewässer, Abwasser und in den Boden gelangen lassen. Leck schließen, wenn dies ohne Gefährdung möglich ist. 
Verunreinigtes Wasser/Löschwasser zurückhalten. Entsorgung in vorschriftsmäßig gekennzeichneten Behältern. Beim Auslaufen 
in Gewässer, Kanalisation oder in den Untergrund zuständige Behörde benachrichtigen. 








