Datasheet

Sicherheitsdatenblatt (1907/2006/EG)
Material: 60008010 ELASTOSIL® N10 TRANSPARENT
Version: 4.0 (DE) Druckdatum: 22.08.2014 Überarbeitungs-Datum: 13.02.2014
Seite: 8/10
12.6
Andere schädliche Wirkungen
keine bekannt
12.7
Weitere Hinweise
Im vulkanisierten Zustand unlöslich in Wasser. Durch Filtration gut von Wasser trennbar.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung 13.
13.1
Verfahren der Abfallbehandlung
13.1.1 Produkt
Empfehlung:
Vorschriftsmäßige Beseitigung durch Verbrennen in einer Sonderabfall-Verbrennungsanlage. Örtliche behördliche Vorschriften
sind zu beachten.
13.1.2 Ungereinigte Verpackungen
Empfehlung:
Verpackungen sind restlos zu entleeren (tropffrei, rieselfrei, spachtelrein). Verpackungen sind unter Beachtung der jeweils
geltenden örtlichen/nationalen Bestimmungen bevorzugt einer Wiederverwendung bzw. Verwertung zuzuführen.
13.1.3 Abfallschlüsselnummer (EG)
Für dieses Produkt kann keine Abfallschlüssel-Nummer gemäß europäischem Abfallkatalog (AVV) festgelegt werden, da erst der
Verwendungszweck durch den Verbraucher eine Zuordnung erlaubt. Die Abfallschlüssel-Nummer ist innerhalb der EU in
Absprache mit dem Entsorger festzulegen.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport 14.
14.1 – 14.4 UN-Nummer; Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung; Transportgefahrenklassen; Verpackungsgruppe
Straße ADR:
Bewertung..............................................: kein Gefahrgut
Bahn RID:
Bewertung..............................................: kein Gefahrgut
Seeschiffstransport IMDG-Code:
Bewertung..............................................: kein Gefahrgut
Lufttransport ICAO-TI/IATA-DGR:
Bewertung..............................................: kein Gefahrgut
14.5
Umweltgefahren
Umweltgefährdend: nein
14.6
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Relevante Angaben in anderen Abschnitten sind zu beachten.
14.7
Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code
Es ist keine Massengutbeförderung in Tankschiffen beabsichtigt.
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften 15.
15.1
Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das
Gemisch
Nationale und örtliche Vorschriften sind zu beachten.
Angaben zur Kennzeichnung befinden sich in Kapitel 2 dieses Dokuments.
Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung:
Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche gemäß § 22 JArbSchG beachten.
Beschäftigungsbeschränkungen für werdende und stillende Mütter gemäß §§ 4 und 6 MuSchG beachten.