Datasheet
Sicherheitsdatenblatt (1907/2006/EG)
Material: 60008010
ELASTOSIL® N10 TRANSPARENT
Version: 4.6 (DE) Druckdatum: 28.02.2017 Überarbeitungs-Datum: 16.01.2017
Seite: 8/10
13.1.2
Ungereinigte Verpackungen
Empfehlung:
Verpackungen sind restlos zu entleeren (tropffrei, rieselfrei, spachtelrein). Verpackungen sind unter Beachtung der jeweils
geltenden örtlichen/nationalen Bestimmungen bevorzugt einer Wiederverwendung bzw. Verwertung zuzuführen.
13.1.3
Abfallschlüsselnummer (EG)
Für dieses Produkt kann keine Abfallschlüssel-Nummer gemäß europäischem Abfallkatalog (AVV) festgelegt werden, da erst der
Verwendungszweck durch den Verbraucher eine Zuordnung erlaubt. Die Abfallschlüssel-Nummer ist innerhalb der EU in
Absprache mit dem Entsorger festzulegen.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.
14.1 – 14.4
UN-Nummer; Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung; Transportgefahrenklassen; Verpackungsgruppe
14.2–14.4
14.3–14.4
14.4–14.4
Straße ADR:
Bewertung .............................................. :
kein Gefahrgut
Bahn RID:
Bewertung .............................................. :
kein Gefahrgut
Seeschiffstransport IMDG-Code:
Bewertung .............................................. :
kein Gefahrgut
Lufttransport ICAO-TI/IATA-DGR:
Bewertung .............................................. :
kein Gefahrgut
14.5
Umweltgefahren
Umweltgefährdend: nein
14.6
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Relevante Angaben in anderen Abschnitten sind zu beachten.
14.7
Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code
Es ist keine Massengutbeförderung in Tankschiffen beabsichtigt.
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.
15.1
Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das
Gemisch
Nationale und örtliche Vorschriften sind zu beachten.
Angaben zur Kennzeichnung befinden sich in Kapitel 2 dieses Dokuments.
Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung:
Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche gemäß § 22 JArbSchG beachten.
Beschäftigungsbeschränkungen für werdende und stillende Mütter gemäß §§ 4 und 6 MuSchG beachten.
Technische Anleitung Luft:
CAS-Nr.
Stoff
Nummer
Klasse
22984-54-9
Methyl-O,O',O''-butan-2-on-trioximo-silan
5.2.5
96-29-7
2-Butanonoxim
5.2.5
I
93925-42-9
Kieselsäuretetraethylester, RP mit Bis(acetyloxy)dibutylstannan
5.2.7.1.3
1760-24-3
N-(3-(Trimethoxysilyl)propyl) ethylendiamin
5.2.5
34206-40-1
Butanon-tetraoximosilan
5.2.5
Wassergefährdungsklasse:
2 (VwVwS (Deutschland) vom 27.07.2005, Anhang 4)
Abwasser-Relevanz-Stufe nach TEGEWA:
ARS I
Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbote:
Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV): Dieses Produkt unterliegt beim Inverkehrbringen in Deutschland der