Datasheet

Sicherheitsdatenblatt (1907/2006/EG)
Material: 60008010
ELASTOSIL® N10 TRANSPARENT
Version: 4.5 (CH) Druckdatum: 28.02.2017 Überarbeitungs-Datum: 22.07.2016
Seite: 8/10
13.1.2
Ungereinigte Verpackungen
Empfehlung:
Verpackungen sind restlos zu entleeren (tropffrei, rieselfrei, spachtelrein). Verpackungen sind unter Beachtung der jeweils
geltenden örtlichen/nationalen Bestimmungen bevorzugt einer Wiederverwendung bzw. Verwertung zuzuführen.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.
14.1 14.4
UN-Nummer; Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung; Transportgefahrenklassen; Verpackungsgruppe
14.214.4
14.314.4
14.414.4
Straße ADR:
Bewertung .............................................. :
kein Gefahrgut
Bahn RID:
Bewertung .............................................. :
kein Gefahrgut
Seeschiffstransport IMDG-Code:
Bewertung .............................................. :
kein Gefahrgut
Lufttransport ICAO-TI/IATA-DGR:
Bewertung .............................................. :
kein Gefahrgut
14.5
Umweltgefahren
Umweltgefährdend: nein
14.6
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Relevante Angaben in anderen Abschnitten sind zu beachten.
14.7
Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code
Es ist keine Massengutbeförderung in Tankschiffen beabsichtigt.
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.
15.1
Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das
Gemisch
Nationale und örtliche Vorschriften sind zu beachten.
Angaben zur Kennzeichnung befinden sich in Kapitel 2 dieses Dokuments.
Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbote:
Chemikalienverordnung Schweiz (ChemV 813.11): Der Stoff/die Zubereitung fällt aufgrund der Kennzeichnung (siehe Abschnitt 2
dieses Sicherheitsdatenblattes) unter die Gruppe 1 nach Anhang 5 der Schweizer Chemikalienverordnung. Entsprechende
Vorgaben beim Umgang oder bei der Abgabe an Dritte sind zu beachten.
REACh Annex XVII: Dieses Produkt enthält Dibutylzinnverbindungen über 0,1 Gew.-%. Anhang XVII, Eintrag 20 der Verordnung
1907/2006 in aktueller Fassung ist zu berücksichtigen.
15.2
Stoffsicherheitsbeurteilung
Für dieses Produkt wurde keine Stoffsicherheitsbeurteilung gemäß Verordnung (EG) 1907/2006 (REACH) durchgeführt.
15.3
Angaben zum Internationalen Registrierstatus
Sofern relevante Angaben zu einzelnen Stoffinventaren vorliegen, sind diese nachfolgend aufgeführt.
Schweiz ....................................................... :
EINECS (European Inventory of Existing Commercial chemical Substances):
Dieses Produkt ist gelistet oder im Einklang mit dem Stoffinventar.
J
Südkorea (Republik Korea) ......................... :
ECL (Existing Chemicals List):
Dieses Produkt ist gelistet oder im Einklang mit dem Stoffinventar.
J
Japan .......................................................... :
ENCS (Handbook of Existing and New Chemical Substances):
Dieses Produkt ist gelistet oder im Einklang mit dem Stoffinventar.
J
Australien .................................................... :
AICS (Australian Inventory of Chemical Substances):
Dieses Produkt ist gelistet oder im Einklang mit dem Stoffinventar.
J
Volksrepublik China .................................... :
IECSC (Inventory of Existing Chemical Substances in China):
Dieses Produkt ist gelistet oder im Einklang mit dem Stoffinventar.
J