Datasheet
Sicherheitsdatenblatt (1907/2006/EG)
Material: 60003739
ELASTOSIL® A33
ELFENBEIN
Version: 2.5 (DE) Druckdatum: 29.05.2017 Überarbeitungs-Datum: 24.11.2016
Seite: 8/10
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.
13.1
Verfahren der Abfallbehandlung
13.1.1
Produkt
Empfehlung:
Material, das nicht weiterverwendet, aufbereitet oder recycelt werden kann, sollte in einer zugelassenen Einrichtung gemäß
nationalen, staatlichen und örtlichen Vorschriften entsorgt werden. Abhängig von den Vorschriften können
Abfallbehandlungsmethoden beispielsweise Ablagerung in einer Deponie oder Verbrennung umfassen.
13.1.2
Ungereinigte Verpackungen
Empfehlung:
Verpackungen sind restlos zu entleeren (tropffrei, rieselfrei, spachtelrein). Verpackungen sind unter Beachtung der jeweils
geltenden örtlichen/nationalen Bestimmungen bevorzugt einer Wiederverwendung bzw. Verwertung zuzuführen. Nicht
reinigungsfähige Verpackungen sind wie der Stoff zu entsorgen.
13.1.3
Abfallschlüsselnummer (EG)
Für dieses Produkt kann keine Abfallschlüssel-Nummer gemäß europäischem Abfallkatalog (AVV) festgelegt werden, da erst der
Verwendungszweck durch den Verbraucher eine Zuordnung erlaubt. Die Abfallschlüssel-Nummer ist innerhalb der EU in
Absprache mit dem Entsorger festzulegen.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.
14.1 – 14.4
UN-Nummer; Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung; Transportgefahrenklassen; Verpackungsgruppe
14.2–14.4
14.3–14.4
14.4–14.4
Straße ADR:
Bewertung .............................................. :
kein Gefahrgut
Bahn RID:
Bewertung .............................................. :
kein Gefahrgut
Seeschiffstransport IMDG-Code:
Bewertung .............................................. :
kein Gefahrgut
Lufttransport ICAO-TI/IATA-DGR:
Bewertung .............................................. :
kein Gefahrgut
14.5
Umweltgefahren
Umweltgefährdend: nein
14.6
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Relevante Angaben in anderen Abschnitten sind zu beachten.
14.7
Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code
Es ist keine Massengutbeförderung in Tankschiffen beabsichtigt.
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.
15.1
Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das
Gemisch
Nationale und örtliche Vorschriften sind zu beachten.
Angaben zur Kennzeichnung befinden sich in Kapitel 2 dieses Dokuments.
Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung:
Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche gemäß § 22 JArbSchG beachten.
Beschäftigungsbeschränkungen für werdende und stillende Mütter gemäß §§ 4 und 6 MuSchG beachten.
Technische Anleitung Luft:
CAS-Nr.
Stoff
Nummer
Klasse
15901-40-3
N,N',N''-Tricyclohexyl-1-methylsilantriamin
5.2.5
1318-02-1
Natrium-Aluminium-Silikat
5.2.1