Datasheet

Sicherheitsdatenblatt (1907/2006/EG)
Material: 60003739
ELASTOSIL® A33
ELFENBEIN
Version: 2.6 (CH) Druckdatum: 29.05.2017 Überarbeitungs-Datum: 27.04.2017
Seite: 9/10
15.3
Angaben zum Internationalen Registrierstatus
Sofern relevante Angaben zu einzelnen Stoffinventaren vorliegen, sind diese nachfolgend aufgeführt.
Schweiz ....................................................... :
EINECS (European Inventory of Existing Commercial chemical Substances):
Dieses Produkt ist gelistet oder im Einklang mit dem Stoffinventar.
J
Südkorea (Republik Korea) ......................... :
ECL (Existing Chemicals List):
Dieses Produkt ist gelistet oder im Einklang mit dem Stoffinventar.
J
Japan .......................................................... :
ENCS (Handbook of Existing and New Chemical Substances):
Dieses Produkt ist gelistet oder im Einklang mit dem Stoffinventar.
J
Australien .................................................... :
AICS (Australian Inventory of Chemical Substances):
Dieses Produkt ist gelistet oder im Einklang mit dem Stoffinventar.
J
Volksrepublik China .................................... :
IECSC (Inventory of Existing Chemical Substances in China):
Dieses Produkt ist gelistet oder im Einklang mit dem Stoffinventar.
J
Kanada ........................................................ :
DSL (Domestic Substance List):
Dieses Produkt ist gelistet oder im Einklang mit dem Stoffinventar.
J
Vereinigte Staaten von Amerika (USA) ....... :
TSCA (Toxic Substance Control Act Chemical Substance Inventory):
Dieses Produkt ist gelistet oder im Einklang mit dem Stoffinventar.
J
Taiwan (Republik China) ............................. :
TCSI (Taiwan Chemical Substance Inventory):
Dieses Produkt ist gelistet oder im Einklang mit dem Stoffinventar. Allgemeiner
Hinweis: Taiwan REACH erfordert eine Phase 1 Registrierung für TCSI-gelistete
oder TCSI-konforme Stoffe, wenn beim Import nach Taiwan oder bei der
Herstellung in Taiwan die Mengenschwelle von 100 kg/Jahr überschritten wird (bei
Gemischen ist dies für jeden Inhaltsstoff zu berechnen). Die Verantwortung hierfür
liegt beim Importeur oder Hersteller.
J
Europäischer Wirtschaftsraum (EWR) ........ :
REACH (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006):
Allgemeiner Hinweis: Registrierungspflichten, die sich durch die Herstellung im
EWR oder den Import in den EWR durch den in Abschnitt 1 genannten Lieferanten
ergeben, werden von diesem erfüllt. Registrierungspflichten, die sich beim Import in
den EWR durch Kunden oder andere nachgeschaltete Anwender ergeben, sind
von diesen wahrzunehmen.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
16.
16.1
Produkt
Die Angaben in diesem Dokument stützen sich auf den Stand unserer Kenntnisse zum Zeitpunkt der Überarbeitung. Sie stellen
keine Zusicherung von Eigenschaften des beschriebenen Produktes im Sinne der gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften dar.
Die Zurverfügungstellung dieses Dokuments entbindet den Abnehmer des Produkts nicht von dessen Verantwortung, hinsichtlich
des Produkts geltende Gesetze und Bestimmungen zu beachten. Dies gilt insbesondere für den weiteren Vertrieb des Produkts
oder daraus hergestellter Gemische oder Artikel in anderen Rechtsgebieten, sowie für Schutzrechte Dritter. Wird das
beschriebene Produkt bearbeitet oder mit anderen Materialien gemischt, können die Angaben in diesem Dokument nicht auf das
so hergestellte neue Produkt übertragen werden, es sei denn dies wird ausdrücklich erwähnt. Bei Neuverpackung des Produkts
obliegt es dem Abnehmer, die erforderlichen sicherheitsrelevanten Informationen beizufügen.
Für sämtliche Lieferungen gilt die WACKER SILICONES Health Care Richtlinie, die Sie unter www.wacker.com abrufen können.
16.2
Zusätzliche Hinweise:
Kommata in numerischen Angaben bezeichnen den Dezimalpunkt. Senkrechte Striche am linken Rand weisen auf Änderungen
gegenüber der vorangehenden Version hin. Diese Version ersetzt alle vorherigen.