Datasheet
Sicherheitsdatenblatt (1907/2006/EG)
Material: 60006092 ELASTOSIL® A07 TRANSLUZENT
Version: 4.0 (DE) Druckdatum: 21.08.2014 Überarbeitungs-Datum: 18.03.2014
Seite: 9/12
EC
50
(Photosynthese): 134 mg/l (nominell)
A
lge (3 h) ECHA
12.2
Persistenz und Abbaubarkeit
Beurteilung:
Siliconanteil: Biologisch nicht abbaubar. Elimination durch Adsorption an Belebtschlamm. Organische(s) Lösungsmittel:
Biologisch leicht abbaubar.
Daten zu Inhaltsstoffen:
Toluol:
Biologisch leicht abbaubar.
12.3
Bioakkumulationspotenzial
Beurteilung:
Keine nachteiligen Wirkungen zu erwarten.
12.4
Mobilität im Boden
Beurteilung:
Keine nachteiligen Wirkungen zu erwarten.
12.5
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Es liegen keine Angaben vor.
12.6
Andere schädliche Wirkungen
keine bekannt
12.7
Weitere Hinweise
Im vulkanisierten Zustand unlöslich in Wasser. Durch Filtration gut von Wasser trennbar.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung 13.
13.1
Verfahren der Abfallbehandlung
13.1.1 Produkt
Empfehlung:
Vorschriftsmäßige Beseitigung durch Verbrennen in einer Sonderabfall-Verbrennungsanlage. Örtliche behördliche Vorschriften
sind zu beachten.
13.1.2 Ungereinigte Verpackungen
Empfehlung:
Verpackungen sind restlos zu entleeren (tropffrei, rieselfrei, spachtelrein). Verpackungen sind unter Beachtung der jeweils
geltenden örtlichen/nationalen Bestimmungen bevorzugt einer Wiederverwendung bzw. Verwertung zuzuführen.
13.1.3 Abfallschlüsselnummer (EG)
Für dieses Produkt kann keine Abfallschlüssel-Nummer gemäß europäischem Abfallkatalog (AVV) festgelegt werden, da erst der
Verwendungszweck durch den Verbraucher eine Zuordnung erlaubt. Die Abfallschlüssel-Nummer ist innerhalb der EU in
Absprache mit dem Entsorger festzulegen.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport 14.
14.1 – 14.4 UN-Nummer; Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung; Transportgefahrenklassen; Verpackungsgruppe
Straße ADR:
Bewertung..............................................: Gefahrgut
14.1 UN-Nr.............................................: 1993
14.3 Klasse ............................................: 3
Bahn RID:
Bewertung..............................................: Gefahrgut
14.1 UN-Nr.............................................: 1993