Datasheet

Sicherheitsdatenblatt (1907/2006/EG)
Material: 60006092 ELASTOSIL® A07 TRANSLUZENT
Version: 4.0 (DE) Druckdatum: 21.08.2014 Überarbeitungs-Datum: 18.03.2014
Seite: 5/12
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. Vor Feuchtigkeit schützen. Vor direkter
Sonneneinstrahlung schützen.
7.3
Spezifische Endanwendungen
Es liegen keine Angaben vor.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen 8.
8.1
Zu überwachende Parameter
Luftgrenzwerte am Arbeitsplatz (DE: TRGS 900; AT: MAK-Werte; CH: SUVA-Liste):
CAS-Nr. Stoff Typ mg/m
3
ppm Staubfrakt. Fasern/m
3
108-88-3 Toluol
A
GW 190,0 50,0
109-73-9 1-Aminobutan MAK 15,0 5,0
-
Toluol (CAS-Nr. 108-88-3): Überschreitungsfaktor 4(II); hautresorptiv; Anmerkungen DFG und Y (= ein Risiko der
Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes und des biologischen Grenzwertes (BGW) nicht befürchtet
zu werden). (Stand: Januar 2006)
1-Aminobutan (CAS-Nr. 109-73-9): hautresorptiv; Überschreitungsfaktor 4; Anmerkung DFG. Der MAK-Wert wurde mit
Neufassung der TRGS 900 im Januar 2006 aufgehoben und ist nur eine Empfehlung.
TRGS 903 (biologische Grenzwerte):
CAS-Nr. Stoff Param. Wert Unters.-
Mat.
Zeitp.
108-88-3 Toluol TOLUOL 1,0 mg/l VOLLBLUT B
108-88-3 Toluol O-KRESOL 3,0 mg/l URIN B,C
8.2
Begrenzung und Überwachung der Exposition
8.2.1 Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz
Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Gase/Dämpfe/Aerosole nicht einatmen. Arbeitskleidung getrennt
aufbewahren. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. Exposition bei schwangeren Frauen unbedingt vermeiden.
Persönliche Schutzausrüstung:
Atemschutz
Gasmaske Filter ABEK . Bei langer oder starker Einwirkung: umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät .
Handschutz
Schutzhandschuhe aus Fluorkautschuk . Handschuhe für Anwendungen bis 60 min. geeignet.
Augenschutz
dicht schließende Schutzbrille .
Körperschutz
Schutzkleidung .
8.2.2 Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
Nicht in Gewässer, Abwasser und in den Boden gelangen lassen. Größere Mengen nicht in Kläranlagen einbringen.
8.3
Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen
Angaben in Abschnitt 7 beachten.
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften 9.
9.1
Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Allgemeine Angaben:
Aggregatzustand / Form..........................................: Flüssigkeit
Farbe.......................................................................: transluzent
Geruch ....................................................................: stark