Operation Manual
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Der Erziehungsberechtigte oder Betreuer hat dafür zu sorgen, dass eine Nutzung der VTech-
Leistungen durch Minderjährige bzw. Betreute nur mit ihrer ausdrücklichen Zustimmung
erfolgt.
Für sämtliche Beziehungen zwischen VTech und Ihnen im Rahmen dieser Lizenzvereinbarung
gilt ausschließlich die vorliegende Endnutzer-Lizenzvereinbarung in der zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
1.EIGENTUM.
Die Software und Dokumentation (einschließlich aller im Produkt enthaltenen Inhalte) sind
EigentumvonVTechoderdessenLizenzgebernunddurchinternationaleUrheberrechte
sowie andere Rechte auf geistiges Eigentum geschützt.
Die Software und Dokumentation dürfen gemäß dieser Vereinbarung nur von Ihnen genutzt
und verwaltet werden. Für die Software und Dokumentation wird eine Lizenz erteilt, sie
werden nicht verkauft. Sofern hier nicht anders festgelegt, verbleibt VTech im Besitz
sämtlicher Rechte, Ansprüche und Anrechte, einschließlich aller Rechte auf geistiges
Eigentum, an der oder für die Software und Dokumentation.
2.LIZENZBEDINGUNGEN.
VTech gewährt Ihnen gemäß den in dieser Vereinbarung weiter dargelegten Bedingungen
und Einschränkungen eine nicht exklusive und nicht übertragbare Lizenz für nicht-
kommerzielle Zwecke und für die Nutzung der Dokumentation im Zusammenhang mit
dieser Nutzung der Software. VTech haftet nicht für Schäden, die aus einer von Ihnen zu
vertretenen Pflichtverletzung resultieren und bei Beachtung der Pflichten hätten verhindert
werden können. Sie haften bei der von Ihnen zu vertretenden Verletzung von Rechten
Dritter gegenüber diesem selbst und unmittelbar. Bei begründeten Ansprüchen Dritter
aufgrund einer solchen Verletzung sind Sie verpflichtet, VTech freizustellen, sofern Sie
nicht nachweisen, dass Sie die schadensursächliche Pflichtverletzung nicht zu vertreten
haben. Erkennen Sie oder müssen Sie erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die
PflichtzurunverzüglichenUnterrichtungvonVTech.DieseVorschriftengeltenauch,wenn
Sie gegen Pflichten verstoßen, die sich aus gesonderten Vertragsbedingungen ergeben.
Alle Modifikationen, Erweiterungen, Fehlerkorrekturen oder andere Aktualisierungen der
Ihnen von VTech überlassenen Software ist als Teil der Software anzusehen, und ihre Nutzung
richtet sich nach den Geschäftsbedingungen dieser Vereinbarung, sofern beide Parteien
keine separate schriftliche Vereinbarung getroffen haben, die derartige Modifikationen,
Erweiterungen, Fehlerkorrekturen oder andere Aktualisierungen regelt.
3.EINSCHRÄNKUNGENZUNACHBAUTENUNDSICHERHEIT.
Sofern nicht ausdrücklich und unmissverständlich von VTech genehmigt oder sofern nicht
derartige Einschränkungen ausdrücklich nach geltendem Recht verboten sind, ist es Ihnen
VERBOTEN, (i) den Quellcode der Software nachzustellen, zu dekompilieren, zu zerlegen,
zu übersetzen oder auszulesen, (ii) die Software zu kopieren, zu modifizieren, zu verteilen,
zu verkaufen, abzutreten, zu verpfänden, zu vermieten, zu verleihen, Dritten zeitweise
zu überlassen oder Derivate von der Software zu erstellen oder die Software auf