Safety Data Sheet Article 15031483
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) 1907/2006
Handelsname : VORSTREICHFARBE 6250
Überarbeitet am : 08.05.2013 Version (Überarbeitung) : 13.0.1 (13.0.0)
Druckdatum : 08.05.2013
Seite : 4 / 8
( DE / D )
7. Handhabung und Lagerung
7.1
Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Hinweise zum sicheren Umgang
Für gute Raum- und Arbeitsplatzbe- und entlüftung sorgen. Die Bildung entzündlicher und explosionsfähiger Lösemitteldämpfe in
der Luft und ein Überschreiten der AGW-Grenzwerte vermeiden. Das Material nur an Orten verwenden, bei denen offenes Licht,
Feuer und andere Zündquellen ferngehalten werden. Gesetzliche Schutz- und Sicherheitsvorschriften befolgen. Berührung mit der
Haut und den Augen vermeiden. Dämpfe nicht einatmen. Rauchen, Essen und Trinken ist im Arbeitsbereich untersagt.
P-Satz 103: Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen.
P-Satz 271: Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
Lösemitteldämpfe sind schwerer als Luft und breiten sich über dem Boden aus. Dämpfe bilden zusammen mit Luft ein explosives
Gemisch.
Die Bildung von Konzentrationen, die entzündfähige oder explosive Dampf- Luft-Gemische erzeugen, ist zu vermeiden. Ebenfalls
ist eine Konzentration von Dämpfen oberhalt der AGW- bzw. MAK-Grenzwerte zu vermeiden. Von Zündquellen fernhalten - nicht
rauchen.
P-Satz 240: Behälter und zu befüllende Anlage erden.
P-Satz 241: Explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel, Lüftungsanlagen, Beleuchtungen und Leitungen verwenden.
P-Satz 242: Nur funkenfreies Werkzeug verwenden.
P-Satz 243: Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen.
7.2
Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
Elektrische Einrichtungen müssen den Normen entsprechend explosionsgeschützt sein. Böden müssen elektrisch leitfähig sein.
Geöffnete Behälter sorgfältig verschließen und aufrecht lagern, um jegliches Austreten zu verhindern.
Behälter nicht mit Druck leeren, kein Druckbehälter! Rauchen verboten. Unbefugten Personen ist der Zutritt untersagt. Nicht im
Pausen- oder Aufenthaltsraum lagern. Nur im Originalgebinde oder in vom Hersteller empfohlenen Gebinden aufbewahren. Für
Kinder unzugänglich aufbewahren.
P-Satz 233: Behälter dicht verschlossen halten.
P-Satz 403/235: Kühl an einem gut belüfteten Ort aufgewahren.
P-Satz 405: Unter Verschluss aufbewahren.
Zusammenlagerungshinweise
Von stark sauren und alkalischen Materialien sowie Oxydationsmitteln fernhalten. Nicht zusammen mit Lebens- und Futtermitteln
lagern.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen
Lagerung zwischen 5 und 35°C an einem trockenen und gut belüfteten Ort.
Lagerklasse :
10
7.3
Spezifische Endanwendungen
Beschichtungsstoff für haftvermittelnde Grund- und Zwischenanstriche außen und innen auf Holz, Holzwerkstoffen, grundiertem
Eisen und Stahl.
8. Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1
Zu überwachende Parameter
Angaben zum Arbeitsplatzgrenzwert gemäß RCP-Methode nach TRGS 900 ( D )
Spezifizierung : Errechneter RCP-Arbeitsplatzgrenzwert ( D )
Wert : 500 mg/m
3
Hinweise zu den Grenzwerten
Die in der TRGS 900 genannten Angaben für die Überwachung von AGW sind zu berücksichtigen.
8.2
Begrenzung und Überwachung der Exposition
Persönliche Schutzausrüstung
Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Mit Produkt beschmutzte Kleidung sofort ausziehen. Bei der Arbeit nicht
Essen und Trinken - Nicht Rauchen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Für gute Raum- und Arbeitsplatzbe-
und entlüftung sorgen. Dämpfe nicht einatmen.