Safety Data Sheet Article 15031483
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) 1907/2006
Handelsname : VORSTREICHFARBE 6250
Überarbeitet am : 08.05.2013 Version (Überarbeitung) : 13.0.1 (13.0.0)
Druckdatum : 08.05.2013
Seite : 3 / 8
( DE / D )
Künstliche Beatmung. Arzt hinzuziehen und Stoff genau benennen.
Nach Hautkontakt
Mit Wasser und Seife abwaschen, nachspülen. Keine Lösemittel oder Verdünnungen verwenden ! Beschmutzte oder getränkte
Kleidung sofort ausziehen. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt
Kontaktlinsen entfernen, Augenlider geöffnet halten. Augen mehrere Minuten bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser
spülen oder mit Augenspüllösung behandeln, anschließend Arzt aufsuchen.
P-Satz 305/351/338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene
Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
Nach Verschlucken
Betroffenen ruhig halten. Kein Erbrechen herbeiführen. Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder
Etikett vorzeigen.
4.2
Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Mögliche Symptome: Kopfschmerzen, Benommenheit, Schwindelgefühl und evtl. Hautirritationen.
4.3
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
K e i n e.
5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1
Löschmittel
Geeignete Löschmittel
P-Satz 370/378.1: Bei Brand: Alkoholbeständigen Schaum, Kohlendioxid, Pulver oder Wassersprühnebel zum Löschen verwenden.
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel
P-Satz 370/378.2: Bei Brand: Kein Wasservollstrahl zum Löschen verwenden.
5.2
Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Bei Brand entsteht dichter, schwarzer Rauch. Das Einatmen gefährlicher Zersetzungsprodukte kann ernste Gesundheitsschäden
verursachen.
5.3
Hinweise für die Brandbekämpfung
Bei einem durch das Produkt verursachten Brand ist für die Brandbekämpfung ein umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät
bereitzuhalten und ggf. zu verwenden.
5.4
Zusätzliche Hinweise
Gefährdete Behälter bei Brand mit Wasser kühlen. Löschwasser nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Schutzvorschriften (siehe Abschnitte 7 und 8) beachten. Aufgrund des Anteils organischer Lösemittel von Zündquellen fernhalten
und Raum gut lüften. Dämpfe nicht einatmen.
6.2
Umweltschutzmaßnahmen
Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Bei der Verschmutzung von Flüssen, Seen oder Abwasserleitungen entsprechend den
örtlichen Gesetzen die jeweils zuständigen Behörden in Kenntnis setzen.
6.3
Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Ausgetretenes Material mit unbrennbarem Aufsaugmittel (z.B. Sand, Erde, Kieselgur, Vermiculite) eingrenzen und zur Entsorgung
nach den örtlichen Bestimmungen in den dafür vorgesehenen Behältern sammeln. Die betroffenen Flächen anschließend mit einem
handelsüblichen wasserbasierten Reinigungsmittel oder einer wässrigen Tensidlösung säubern, möglichst keine organischen
Lösemittel benutzen.
6.4
Verweis auf andere Abschnitte
K e i n e.