User Guide

iiiii
RoHS2-Konformitätserklärung
Dieses Produkt wurde in Übereinstimmung mit der Richtlinie 2011/65/EU des
Europäischen Parlaments und des Rates zur Beschränkung des Einsatzes bestimmter
gefährlicher Sto󰀨e in Elektro- und Elektronikgeräte (RoHS2-Richtlinie) entwickelt und
hergestellt und gilt als mit den vom Ausschuss für die Anpassung der Richtlinien an den
technischen Fortschritt festgelegten maximalen Konzentrationen wie nachstehend gezeigt
übereinstimmend:
Sto󰀨
Empfohlene maximale
Konzentration
Tatsächliche
Konzentration
Blei (Pb) 0,1% < 0,1%
Quecksilber (Hg) 0,1% < 0,1%
Cadmium (Cd) 0,01% < 0,01%
Sechswertiges Chrom (Cr6+) 0,1% < 0,1%
Polybromierte Biphenyle (PBB) 0,1% < 0,1%
Polybromierte Diphenylether (PBDE) 0,1% < 0,1%
Bestimmte Komponenten des Produktes sind, wie oben erklärt, unter Anhang III der
RoHS2-Richtlinien wie nachstehend angegeben ausgenommen:
Beispiele ausgenommener Komponenten:
1. Quecksilber in Kaltkathoden-Leuchtsto󰀪ampen und Leuchtsto󰀪ampen mit externer
Elektrode (CCFL und EEFL) für besondere Zwecke mit nicht mehr als (je Lampe):
(1) Geringe Länge (500 mm):Maximal 3,5 mg pro Lampe.
(2) Mittlere Länge (500 mm und 1.500 mm):Maximal 5 mg pro Lampe.
(3) Lange Länge (1.500 mm):Maximal 13 mg pro Lampe.
2. Blei in Glas von Kathodenstrahlröhren.
3. Blei in Glas von Leuchtsto󰀨röhren mit nicht mehr als 0,2% Gewichtsprozent.
4. Blei als Legierungselement in Aluminium mit bis zu 0,4% Gewichtsprozent.
5. Kupferlegierung mit bis zu 4% Gewichtsprozent.
6. Blei in Lötmitteln mit hohem Schmelzpunkt (z. B. bleibasierte Legierungen mit 85%
Gewichtsprozent Blei oder mehr).
7. Elektrische und elektronische Komponenten mit Blei in Glas oder Keramik mit
Ausnahme anderer dielektrischer Keramik in Kondensatoren, z. B. piezoelektronischen
Geräten, oder in Glas- oder Keramik-Matrix-Verbundwerksto󰀨en.