User Guide
Table Of Contents
- Wesentliche Sicherheitshinweise
- Einleitung
- Projektorpositionierung
- Geräte anschließen
- Bedienung
- Projektor aktivieren
- Die Menüs
- Kennwort-Funktion verwenden
- Kennwort festlegen
- Falls Sie Ihr Kennwort vergessen
- Kennwort zurücksetzen
- Passwort ändern
- Kennwortschutz deaktivieren
- Eingangssignale umschalten
- HDMI-Eingangseinstellungen ändern
- Projiziertes Bild anpassen
- Trapezkorrektur durchführen
- 4 Ecken anpassen
- Zur Detailsansicht vergrößern
- Seitenverhältnis auswählen
- Hinweise zum Seitenverhältnis
- Bilddarstellung optimieren
- Bildqualität in den Benutzermodi fein abstimmen
- Präsentations-Timer einstellen
- Bild ausblenden
- Bedientasten sperren
- Lichtquelleneinstellungen
- Lichtquellenlebensdauer verlängern
- Einsatz in Höhenlagen
- CEC-Funktion verwenden
- 3D-Funktionen
- Projektor über das lokale Netzwerk steuern
- Projektor über einen Webbrowser steuern
- Über Crestron e-Control®
- Projektor im Bereitschaftsmodus nutzen
- Projektor ausschalten
- Menübedienung
- Beschreibungen der einzelnen Menüs
- Wartung
- Problemlösung
- Technische Daten
- Informationen zum Urheberrecht
- Anhang
Erklärung zur RoHS2 Konformität
Dieses Produkt wurde gemäß den Anforderungen der EG-Richtlinie 2011/65/EU
zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoe in Elektro- und
Elektronikgeräten (RoHS2-Richtlinie) entworfen und hergestellt und hat sich als
mit den maximalen Konzentrationswerten, die der europäischen Ausschuss für die
technische Anpassung (Technical Adaptation Committee; TAC) festgelegt hat, wie
folgt konform erwiesen:
Substanz
Vorgeschlagene
Maximumkonzentration
Gemessene Konzentration
Blei (Pb) 0,1% < 0,1%
Quecksilber (Hg) 0,1% < 0,1%
Kadmium (Cd) 0,01% < 0,01%
Sechswertiges Chrom (Cr
6+
) 0,1% < 0,1%
Polybromierte Biphenyle (PBB) 0,1% < 0,1%
Polybromierte Diphenylether (PBDE) 0,1% < 0,1%
Manche Produktkomponenten sind im Anhang III der RoHS2-Richtlinie wie unten
beschrieben ausgenommen:
Beispiele von ausgenommenen Komponenten:
1. Quecksilber in Kaltkathodenlampen und Leuchtröhren mit externen Elektroden
(CCFL und EEFL) für spezielle Zwecke überschreitet nicht (pro Lampe):
(1) Geringe Länge (≦500 mm): maximal 3,5 mg pro Lampe.
(2) Mittlere Länge (>500 mm und ≦1.500 mm): maximal 5 mg pro Lampe.
(3) Große Länge (>1.500 mm): maximal 13 mg pro Lampe.
2. Blei im Glas von Kathodenstrahlröhren.
3. Blei im Glas der Leuchtröhren übersteigt nicht 0,2 % nach Gewicht.
4. Blei als Legierungselement in Aluminium mit bis zu 0,4 % Blei nach Gewicht.
5. Kupferlegierung mit bis zu 4 % Blei nach Gewicht.
6. Blei in Lötmetallen mit hoher Schmelztemperatur (d. h. Legierungen auf Bleibasis
mit 85 % nach Gewicht oder mehr Blei).
7. Elektrische und elektronische Komponenten mit Blei in Glas oder Keramik mit
Ausnahme von dielektrischer Keramik in Kondensatoren, z. B. piezoelektrischen
Geräten, oder in Glas- oder Keramik-Matrix-Verbindungen.
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