User Guide
Table Of Contents
- Sicherheitshinweise
- Einleitung
- Verbindungen herstellen
- Ihr CDE9800 verwenden
- Ihr Display ein-/ausschalten
- Ersteinrichtung
- vLauncher – anpassbarer Willkommensbildschirm
- Bildschirmmenü
- General Settings (Allgemeine Einstellungen)
- Additional Settings (Zusätzliche Einstellungen)
- Advanced Settings (Erweiterte Einstellungen) von Embed Player (Integrierter Player)
- Eingebettete Anwendungen und Einstellungen
- RS-232-Protokoll
- Anhang
- Informationen zu Richtlinien und Service
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• Verwendung von Komponenten oder Teilen, die nicht ViewSonics Spezikaonen
entsprechen.
• Unterlassung regelmäßiger Produktwartung entsprechend der
Bedienungsanleitung durch den Nutzer.
• Jeglichen sonsgen Ursachen, die sich nicht auf einen Produktdefekt beziehen.
• Schäden aufgrund längerer Anzeige stascher (unbeweglicher) Bilder (auch als
eingebrannte Bilder bezeichnet).
• Soware – jegliche mit dem Produkt gelieferte oder vom Kunden installierte
Drianbietersoware.
• Hardware/Zubehör/Teile/Komponenten – Installaon jeglicher unautorisierter
Hardware, Zubehörteile, Verbrauchsarkel oder Komponenten (z. B.
Projektorlampen).
• Schäden an oder unsachgemäße Behandlung der Oberächenbeschichtung des
Anzeigegerätes durch unangemessene Reinigung entgegen der Beschreibung in
der Bedienungsanleitung.
• Gebühren für Enernung, Installaon und Aufstellung, einschließlich
Wandmontage des Produktes.
• Informaonen zur Wahrnehmung von Leistungen im Rahmen der Garane
erhalten Sie vom ViewSonic®-Kundendienst (siehe „Kundendienst“-Seite). Sie
müssen die Seriennummer des Produktes angeben.
• Zur Inanspruchnahme von Garaneleistungen benögen Sie: a)
Originalrechnung, b) Ihr Name, c) Ihre Anschri, d) Problembeschreibung und e)
Seriennummer des Produktes.
• Übergeben oder senden Sie das Produkt ausreichend frankiert in der
Originalverpackung an den autorisierten ViewSonic®-Kundendienst oder direkt
an ViewSonic®.
• Zusätzliche Informaonen und Anschrien des nächsten ViewSonic®-
Kundendienstes erhalten Sie von ViewSonic®.
Es gibt keinerlei Gewährleistungen, ob ausdrücklich oder implizit, welche sich
über den hierin erwähnten Umfang hinaus erstrecken; dies gilt auch für implizite
Gewährleistungen von Markauglichkeit und Eignung für einen besmmten Zweck.










