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Die rechts gezeigte Kennzeichnung erfolgt in Übereinstimmung mit
der Richtlinie zur Entsorgung elektrischer und elektronischer Altgeräte
2012/19/EU (WEEE). Das Kennzeichen gibt an, dass das Gerät NICHT mit
dem unsortierten Hausmüll entsorgt werden darf, sondern entsprechend
örtlicher Gesetze an Rückgabe- und Sammelsysteme übergeben werden
muss.
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Dieses Produkt wurde in Übereinsmmung mit der Richtlinie 2011/65/EU
des Europäischen Parlaments und des Rates zur Beschränkung des Einsatzes
besmmter gefährlicher Stoe in Elektro- und Elektronikgeräte (RoHS2-Richtlinie)
entwickelt und hergestellt und gilt als mit den vom Ausschuss für die Anpassung der
Richtlinien an den technischen Fortschri festgelegten maximalen Konzentraonen
wie nachstehend gezeigt übereinsmmend:
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Blei (Pb) 0,1% < 0,1%
Quecksilber (Hg) 0,1% < 0,1%
Cadmium (Cd) 0,01% < 0,01%
Sechswerges Chrom (Cr6⁺) 0,1% < 0,1%
Polybromierte Biphenyle (PBB) 0,1% < 0,1%
Polybromierte Diphenylether (PBDE) 0,1% < 0,1%
Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP) 0,1% < 0,1%
Benzylbutylphthalat (BBP) 0,1% < 0,1%
Dibutylphthalat (DBP) 0,1% < 0,1%
Diisobutylphthalat (DIBP) 0,1% < 0,1%
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Kupferlegierung mit bis zu 4 Gewichtsprozent.
Blei in Lötmieln mit hohem Schmelzpunkt (z. B. bleibasierte Legierungen mit 85
Gewichtsprozent Blei oder mehr).
Elektrische und elektronische Komponenten mit Blei in Glas oder Keramik
mit Ausnahme anderer dielektrischer Keramik in Kondensatoren, z.
B. piezoelektronischen Geräten, oder in Glas- oder Keramik-Matrix-
Verbundwerkstoen.
Führen Sie die dielektrische Keramik in Kondensatoren für eine Nennspannung
von 125 V Wechselspannung oder 250 V Gleichspannung oder höher.