Safety data sheet
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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 09.06.2015 überarbeitet am: 05.05.2015Versionsnummer 4
Handelsname:
Venta-Gerätereiniger
(Fortsetzung von Seite 4)
40.0
Das in dieser Zubereitung enthaltene Tensid erfüllt / die in dieser Zubereitung enthaltenen Tenside erfüllen die
Bedingungen der biologischen Abbaubarkeit wie sie in der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien
festgelegt sind. Unterlagen, die dies bestätigen, werden für die zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten
bereit gehalten und nur diesen entweder auf ihre direkte oder auf Bitte eines Detergentienherstellers hin zur
Verfügung gestellt.
Wassergefährdungsklasse 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend
Nicht unverdünnt bzw. in größeren Mengen in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation
gelangen lassen.
·
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
·
PBT:
Nicht anwendbar.
·
vPvB:
Nicht anwendbar.
·
12.6 Andere schädliche Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
*
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
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13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
·
Empfehlung:
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
·
Abfallschlüsselnummer:
Nach ÖNORM S 2100/S 2101:
52725 Sonstige wässrige Konzentrate.
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Europäischer Abfallkatalog
07 00 00 ABFÄLLE AUS ORGANISCH-CHEMISCHEN PROZESSEN
07 01 00 Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) organischer
Grundchemikalien
07 01 99 Abfälle a. n. g.
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Ungereinigte Verpackungen:
·
Empfehlung:
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
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Empfohlenes Reinigungsmittel:
Wasser, gegebenenfalls mit Zusatz von Reinigungsmitteln.
*
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
·
14.1 UN-Nummer
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ADR, ADN, IMDG, IATA
entfällt
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14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
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ADR, ADN, IMDG, IATA
entfällt
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14.3 Transportgefahrenklassen
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ADR, ADN, IMDG, IATA
·
Klasse
entfällt
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14.4 Verpackungsgruppe
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ADR, IMDG, IATA
entfällt
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14.5 Umweltgefahren:
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Marine pollutant:
Nein
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14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den
Verwender
Nicht anwendbar.
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14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des
MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-
Code
Nicht anwendbar.
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Transport/weitere Angaben:
Kein Gefahrgut nach obigen Verordnungen.
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UN "Model Regulation":
-
DE
(Fortsetzung auf Seite 6)







