Certifications 2
Table Of Contents
- Sicherheitsdatenblatt von 'AIRBRUSH CLEANER' (Fassung 1)
- 1 - BEZEICHNUNG DES STOFFS BEZIEHUNGSWEISE DES GEMISCHS UND DES UNTERNEHMENS
- 2 - MÖGLICHE GEFAHREN
- 3 - ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN
- 4 - ERSTE-HILFE-MAßNAHMEN
- 5 - MAßNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
- 6 - MAßNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
- 7 - HANDHABUNG UND LAGERUNG
- 8 - BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNGEN
- 9 - PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN
- 10 - STABILITÄT UND REAKTIVITÄT
- 11 - TOXIKOLOGISCHE ANGABEN
- 12 - UMWELTBEZOGENE ANGABEN
- 13 - HINWEISE ZUR ENTSORGUNG
- 14 - ANGABEN ZUM TRANSPORT
- 15 - RECHTSVORSCHRIFTEN
- 16 - SONSTIGE ANGABEN
AIRBRUSH CLEANER
Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG (REACH),2015/830/EU
ABSCHNITT 16: SONSTIGE ANGABEN (fortlaufend)
- ADR: Europäisches Einverständnis in Bezug über den internationalen Transport von gefährlichen Gütern auf der Straße
-IMDG: Internationaler Seeschifffahrts-Code für Gefahrengüter
-IATA: Internationale Vereinigung für Lufttransport
-ICAO: Internationale Zivilluftfahrt-Organisation
-COD: chemischer Sauerstoffbedarf
-DBO5: Biologischer Sauerstoffbedarf in 5 Tagen
-BCF: Biokonzentrationsfaktor
-LD50: tödliche Dosis 50
-CL50: tödliche Konzentration 50
-EC50: Effektive Konzentration 50
-Log-POW: Koeffizenter Logarithmusverteilung Oktanol-Wasser
-Koc: Verteilungskoeffizienten von organischem Kohlenstoff
Abkürzungen und Akronyme:
http://esis.jrc.ec.europa.eu
http://echa.europa.eu
http://eur-lex.europa.eu
Main Literaturquellen:
Es wird eine Mindestausbildung in Sachen Arbeitsrisikoverhütung für das Personal empfohlen, das dieses Produkt handhaben
wird, um das Verständnis und die Auslegung dieses Sicherheitsdatenblattes sowie der Etikettierung des Produkts zu erleichtern.
Ratschläge hinsichtlich der Ausbildung:
Nicht relevant
Klassifizierungsverfahren:
Acute Tox. 4: H302+H312+H332 - Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen
Eye Irrit. 2: H319 - Verursacht schwere Augenreizung
Skin Irrit. 2: H315 - Verursacht Hautreizungen
Verordnung Nr. 1272/2008 (CLP):
Die in diesem Sicherheitsdatenblatt enthaltene Information basiert auf Quellen, technischen Kenntnissen und auf europäischer und staatlicher Ebene gültiger Gesetzgebung, wobei die Genauigkeit
derselben nicht garantiert werden kann. Diese Information kann nicht als Garantie für die Produkteigenschaften angesehen werden. Es handelt sich einfach um eine Beschreibung hinsichtlich der
Sicherheitsanforderungen. Wir haben keine Kenntnis von den Arbeitsmethoden und -bedingungen der Anwender dieses Produkts, weshalb letztendlich der Anwender die Verantwortung für die
Ergreifung der erforderlichen Maßnahmen zur Anpassung an die gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich der Handhabung, Lagerung, Verwendung und Entsorgung von chemischen Produkten
trägt. Die Information dieses Sicherheitsdatenblattes bezieht sich ausschließlich auf dieses Produkt, das nicht für andere als die angegebenen Zwecke verwendet werden darf.
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Erstellt am: 04.06.2015
Fassung: 1
- ENDE DER SICHERHEITSDATENBLATT -










