Certifications 2
Table Of Contents
- Sicherheitsdatenblatt von 'THINNER' (Fassung 1)
- 1 - BEZEICHNUNG DES STOFFS BEZIEHUNGSWEISE DES GEMISCHS UND DES UNTERNEHMENS
- 2 - MÖGLICHE GEFAHREN
- 3 - ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN
- 4 - ERSTE-HILFE-MAßNAHMEN
- 5 - MAßNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
- 6 - MAßNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
- 7 - HANDHABUNG UND LAGERUNG
- 8 - BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNGEN
- 9 - PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN
- 10 - STABILITÄT UND REAKTIVITÄT
- 11 - TOXIKOLOGISCHE ANGABEN
- 12 - UMWELTBEZOGENE ANGABEN
- 13 - HINWEISE ZUR ENTSORGUNG
- 14 - ANGABEN ZUM TRANSPORT
- 15 - RECHTSVORSCHRIFTEN
- 16 - SONSTIGE ANGABEN
THINNER
Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG (REACH),2015/830/EU
ABSCHNITT 12: UMWELTBEZOGENE ANGABEN (fortlaufend)
Nicht verfügbar
Nicht verfügbar
Mobilität im Boden:
12.4
Nicht beschrieben
Andere schädliche Wirkungen:
12.6
Das Produkt erfüllt nicht die PBT-/ vPvB-Kriterien
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung:
12.5
ABSCHNITT 13: HINWEISE ZUR ENTSORGUNG
Gemeinschaftliche Gesetzgebung: Richtlinie 2008/98/EG, 2014/955/EG, Verordnung (EU) Nr. 1357/2014
Nationalen Bestimmungen: Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts. Vom 24. Februar 2012.
Gemäß Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) sind die gemeinschaftlichen oder staatlichen Vorschriften
hinsichtlich der Abfallverwertung einzuhalten.
Verfügungen hinsichtlich der Abfallentsorgung:
Den autorisierten Abfallentsorger hinsichtlich der Bewertungs- und Entsorgungsvorgänge gemäß Anhang 1 und Anhang 2
(Richtlinie 2008/98/EG). Gemäß den Codes 15 01 (2014/955/EG) ist in dem Fall, dass der Behälter in direktem Kontakt mit dem
Produkt war, dieser auf die gleiche Weise wie das Produkt selbst zu behandeln, ansonsten so, als gäbe es keine gefährlichen
Rückstände. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Siehe Abschnitt 6.2.
Abfallmanagement (Entsorgung und Bewertung):
Nicht relevant
Abfalltyp (Verordnung (EU) Nr. 1357/2014):
Ungefährlich
Es ist nicht möglich, einen bestimmten Code zuzuweisen, da es von der Verwendung, für die der
Benutzer sie bestimmt hat, abhängt
Abfalltyp (Verordnung (EU) Nr.
1357/2014)
Beschreibung
Code
Verfahren der Abfallbehandlung:
13.1
ABSCHNITT 14: ANGABEN ZUM TRANSPORT
Dieses Produkt ist nicht für den Verkehr geregelt (ADR/RID,IMDG,IATA)
ABSCHNITT 15: RECHTSVORSCHRIFTEN
VERORDNUNG (EU) Nr. 649/2012 über den Export und Import gefährlicher chemischer Substanzen: Nicht relevant
Artikel 95, VERORDNUNG (EU) Nr. 528/2012: Nicht relevant
Verordnung (EG) 1005/2009 über ozonabbauende Substanzen Nicht relevant
Substanzen, die in REACH-Anhang XIV (Genehmigungsliste) aufgenommen sind sowie Ablaufdatum: Nicht relevant
Substanzen, deren Autorisierung in Verordnung (CE) 1907/2006 (REACH) noch aussteht: Nicht relevant
Verordnung (EG) Nr. 528/2012: enthält ein Konservierungsmittel zum Schutz der ursprünglichen Eigenschaften des behandelten
Produkts. Enthält 1,3-bis(hydroxymethyl)-5,5-dimethylimidazolidine-2,4-dione.
WGK (Wassergefährdungsklassen):
Es wird empfohlen, die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt als Eingabe von Daten in einer Risikobewertung der örtlichen
Gegebenheiten gesammelt zu nutzen, um die erforderlichen Maßnahmen zur Verhinderung von Gefahren für die Verwaltung,
Verwendung, Lagerung und Entsorgung von diesem Produkt herzustellen .
Besondere Verfügungen hinsichtlich des Personen- und Umweltschutzes:
Nicht relevant
Einschränkungen bzgl. des Vertriebs und der Verwendung von bestimmten Substanzen und gefährlichen
Mischungen (Anhang XVII REACH, etc...):
Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das
Gemisch:
15.1
Seite 7/9
Erstellt am: 18.03.2018
Fassung: 1
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