Safety data sheet Article 13892992
EG – Sicherheitsdatenblatt
Gemäß
VO (EG) 1907/2006 und TRGS 220
I
F i r m a : U R S A D e u t s c h l an d G m b H
H a n d e l s n a m e : "URSA XPS" Extrudierte Polystyrol-Hartschaumplatten
überarbeitet am:
14.11.2008
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n. b.= nicht bestimmt, n. a.= nicht anwendbar, ber. = berechnet
Erstellt am: 14.11.2008
Nach Einatmen:
n.a.
Hinweise für den Arzt:
n.a.
5.0 Maßnahmen zur Brandbekämpfung
Geeignete Löschmittel:
alle Löschmittel zur Bekämpfung von Kunststoffbränden
Ungeeignete Löschmittel:
keine
Gefährdung durch Verbrennungs-
oder Zersetzungsprodukte:
Das Einatmen von Rauchgasen sollte vermieden werden. Sollten der-
artige Gase eingeamtet worden, ist Ruhen in frischer Luft zu empfeh-
len.
Schutzausrüstung bei der Brand-
bekämpfung:
Keine beim Abbrand kleinerer Mengen. Beim Abbrand von Polystyrol
werden Kohlenstoff (Ruß), Kohlendioxyd (CO
2
), Kohlenmonoxyd, Spu-
ren von Styrol sowie Spuren des Abbrands des Flammschutzmittels
freigesetzt. Bei einem Gebäudebrand brennen in der Regel auch an-
dere brennbare Stoffe ab. Daher sind Schutzmaßnahmen nach den
Vorgaben des abwehrenden Brandschutzes zu ergreifen. Bei der Be-
urteilung und Beseitigung des Brandschuttes sind alle in Betracht
kommenden Bau- und Werkstoffe zu beurteilen. Nähere Angaben
finden sich in den einschlägigen Vorgaben einschließlich etwaiger
örtlicher Sonderbestimmungen.
Zusätzliche Hinweise:
"URSA XPS" Polystyrol-Hartschaumplatten sind mit Flammschutzmit-
teln ausgerüstet, die eine Selbstentzündung und eine Brandweiterlei-
tung bei Einwirkung kleinerer Zündquellen unterbinden. Die brand-
schutztechnische Klassifizierung gemäß Zulassungen Z-23.15-1516
sowie den anwendungstechnischen Zulassungen für lastabtragende
Bodenplatten, Umkehrdach und Perimeterdämmung beinhaltet auch
die Prüfung aufgeklebter Polystyrol-Extruderhartschaumplatten. Bei
Verwendung der Dämmstoffe in Verbindung mit anderen brennbaren
Bau- und Werkstoffen, wie z. B. Bitumen sind nicht nur während der
Verarbeitung, sondern auch für den nachfolgenden Einbauzustand
geeignete Vorkehrungen zu treffen, damit die baurechtlichen Anforde-
rungen im konkreten Anwendungsfall erfüllt werden.
6.0 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Personenbezogene Vorsichts-
maßnahmen:
--
Nach Verschütten:
--
Umweltschutzmaßnahmen:
--
Zusätzliche Hinweise:
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